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Der Berufsausbildungsvertrag
Einreichung der Berufsausbildungsverträge bei der Bezirksärztekammer Trier

Um Verzögerungen hinsichtlich der Eintragung der Berufsausbildungsverträge in das bei der Kammer geführte Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zu vermeiden, bitten wir, bei der Einreichung folgendes zu beachten:

  1. Berufsausbildungsverträge müssen dreifach eingereicht werden und können per Hand ausgefüllt werden.
    1. Die Angaben auf Seite 1 müssen vollständig sein:
      1. Name und Anschrift des/der ausbildenden Arztes/Ärztin, auch bei Kliniken, Instituten o.ä.
      2. Name und Vorname der Auszubildenden
      3. Anschrift (einschl. Postleitzahl) der Auszubildenden
      4. Geburtsdatum
      5. Geburtsort
      6. Staatsangehörigkeit
      7. schulische Vorbildung (Hauptschule, Realschule, Gymnasium)
      8. Name und Anschrift der/des gesetzlichen Vertreter/s
      9. Beginn der Ausbildungszeit (z. B. 01.08.2014)
        Ende der Ausbildungszeit: Datum nach 3 Jahren (z. B. 31.07.2017)
      10. Der Urlaubsanspruch beträgt z.Zt. 28 Arbeitstage/Jahr
        Die Berechnung erfolgt anteilig nach Beschäftigungsbeginn/ende [Verkürzung...]
        Wenn die/der Auszubildende noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht hat, gelten die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
    2. Seite 6 des Vertrages muss vollständig sein:
      1. je eine Unterschrift des/der Arztes/Ärztin (Vertragsschließung u. Schweigepflicht)
      2. je eine Unterschrift der Auszubildenden (Vertragsschließung u. Schweigepflicht)
      3. Ort und Datum des Vertragsabschlusses
      4. Unterschrift/en der/des gesetzlichen Vertreter/s, wenn die/der Auszubildende noch nicht volljährig ist.

  2. Eine Kopie der Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, sofern die Auszubildende noch nicht volljährig ist, ist beizufügen.

  3. Personalbogen MFA bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit dem Berufsausbildungsvertrag einsenden.

  4. Bitte veranlassen Sie Ihre/n Auszubildende, sich mit dem Anmeldeformular des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung bei der Berufsbildenden Schule anzumelden, in deren Bereich die Praxis liegt:


  5. Berufsbildende Schule Bernkastel
    Bornwiese
    54470 Bernkastel-Kues
    Fon: 06531/4046
    Fax: 06531/7623
    Berufsbildende Schule Gerolstein
    Sarresdorfer Str. 44
    54568 Gerolstein
    Fon: 06591/95660
    Fax: 06591/956649
    Berufsbildende Schule für Wirtschaft Trier
    Irminenfreihof
    54290 Trier
    Fon: 0651/975850
    Fax: 0651/9758519
     
  6. Das von der/dem Auszubildenden zu führende Berichtsheft wird nach Eintragung der Berufsausbildungsverträge an den ausbildenden Arzt/die ausbildende Ärztin verschickt.

Copyright | 2024 Bezirksärztekammer Trier. Letzte Aktualisierung: 15.05.2018
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