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Einigung auf neue Tarifverträge für MFA

In der zweiten Tarifverhandlungsrunde am gestrigen Mittwoch in Berlin einigten sich die Tarifpartner der niedergelassenen Ärzte und der Medizinischen Fachangestellten auf drei neue Tarifverträge. Die Gehälter erhöhen sich gemäß neuem Gehaltstarifvertrag ab dem 01.04.2016 um linear 2,5 % auf Basis der Tätigkeitsgruppe I. Auch die Ausbildungsvergütung steigt in allen drei Ausbildungsjahren um 30,00 Euro monatlich. (PM der Bundesärztekammer  v. 14.04.2016)


Die Ausbildungsvergütung steigt in allen drei Ausbildungsjahren um 30,00 Euro monatlich, und zwar auf 730,00 Euro im 1. Ausbildungsjahr, auf 770,00 Euro im 2. Ausbildungsjahr und 820,00 Euro im 3. Ausbildungsjahr. Der Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung erhöht sich für Vollzeitkräfte und Teilzeitkräfte mit 18 Wochenstunden und mehr um 10 Euro pro Monat auf 76,00 Euro, für Auszubildende und Teilzeitkräfte mit weniger als 18 Wochenstunden um 5 Euro pro Monat auf 53,00 Euro bzw. 43,00 Euro. Der Manteltarifvertrag wurde redaktionell angepasst
Die Laufzeit des Gehalts- und des Manteltarifvertrages beträgt zwölf Monate bis zum 31.03.2017, die des Tarifvertrages zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung bis zum 31.12.2019.
Die Verhandlungsführerin der Arbeitgeberseite, Frau Dr. Cornelia Goesmann, wertet den Tarifabschluss als eine angemessene Umsetzung der erwarteten Zuwächse beim ärztlichen Honorarvolumen für 2016. Die Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags wird zur Sicherung der Alterseinkünfte der Medizinischen Fachangestellten beitragen.
„Eine Anpassung der Ausbildungsvergütungen ist notwendig, um den Beruf der Medizinischen Fachangestellten in Zeiten des Fachkräftemangels weiterhin attraktiv zu gestalten“, erklärte die Verhandlungsführerin und Vizepräsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V., Carmen Gandila.
Die Einspruchsfrist endet am 22.04.2016, 12:00 Uhr.



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