Nach Ablauf der Erklärungsfrist gem. § 24 Wahlordnung wird das das Ergebnis der am 04.07.2016 durchgeführten Wahl zur Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Trier wie folgt endgültig festgestellt:
Wahlberechtigte: 2.487
endgültig abgegebene Stimmen: 1.198
ungültige Stimmen: 22
gültige Stimmen: 1.176
Wahlbeteiligung: 48,17 %
Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
Wahlvorschlag 1
Dr.med. Günther Matheis – Marburger Bund
558 Stimmen / 14 Mandate
Wahlvorschlag 2
Gemeinsame Ärzteliste
539 Stimmen 14 Mandate
Wahlvorschlag 3
Unabhängige Liste
79 Stimmen/ 2 Mandate
In die Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Trier wurden gemäß der Reihenfolge in den Wahlvorschlägen gewählt:
Wahlvorschlag 1: Dr.med. Günther Matheis – Marburger Bund
1. Dr.med. Günther Matheis, Trier
2. Hans Bernhard Libeaux, Trier
3. Dr.med. Rolf-Dieter Gebühr, Bitburg
4. Dr.med. Christina Schneider M.A., Trier
5. Mariza Oliveira Galvao, Trier
6. Judith Schumacher, Daun
7. Guido Rose, Wittlich
8. Dr.med. Hans-Jürgen Krause, Saarburg
9. Dr.med. Maria Anna Bohrer, Hermeskeil
10. Ltd.Med.Dir. Dr.med. Harald Michels, Trier
11. Dr.med. Kersten-Bernd Krauter, Prüm
12. Dr.med. Stefan Schilling, Trier
13. Dr.med. Detlef Ockert, Trier
14. Dr.med. Virninie Ruvet, Trier
Wahlvorschlag 2: Gemeinsame Ärzteliste
1. Dr.med. Walter Gradel, Trier
2. Dr.med. Rüdiger Schneider, Trier
3. Dr.med. Ernst Kühnen, Trier
4. Christian Wantzen, Bernkastel-Kues
5. Dr.med. Jörg Wiesenfeld, Wittlich
6. Dr.med. Patrick Albrecht, Trier
7. Dr.med. Friedl Schulz, Trier
8. Stephan Kraft, Trier
9. Dr.med. Jutta Gradel, Trier
10. Dr.med. Detlef Stiemert, Speicher
11. Dr.med. Rudolf Sauter, Trier
12. Dr.med. Astrid Schmidt-Reinwald, Trier
13. Michael Drockur, Daun
14. Dr.med. Bernhard Noll, Trier
Wahlvorschlag 3: Unabhängige Liste
1. Matthias Fenster, Wittlich
2. Pedro Viazis, Trier
Die Kandidaten eines erfolgreichenWahlvorschlages, die keinen direkten Sitz bei der Wahl errungen haben, fungieren in der Reihenfolge des Wahlvorschlages als Stellvertreter (§ 22 Abs. 2 Wahlordnung).
Die Gewählten wurden gemäß § 24 Wahlordnung benachrichtigt mit der Aufforderung, sich binnen einer Woche nach Erhalt der Nachricht über die Annahme der Wahl zu äußern.
Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte gem. § 27 Abs. 1 Wahlordnung binnen einer Woche nach Veröffentlichung des Wahlergebnisses im Ärzteblatt Rheinland-Pfalz oder auf der Homepage der Bezirksärztekammer Trier bei dem Wahlleiter erheben. Über den Einspruch entscheidet der Wahlausschuss. Der Einspruch kann nur darauf gestützt werden, dass gegen Rechtsvorschriften verstoßen wurde.
Das Wahlergebnis wird hiermit endgültig bekanntgemacht.
Trier, 01.08.2016
gez.
Dr.med. H. Michels
Wahlleiter
Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Trier
Die 1. (konstituierende) Sitzung der Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Trier findet am Mittwoch, 05.10.2016, 15.30 Uhr, Vortragssaal 2, Ärztehaus, Balduinstr. 10-14, 54290 Trier statt. Die Sitzung ist für Mitglieder öffentlich.