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Aktuelles
Datenschutz-Grundverordnung erfordert Nachbesserungen im Versorgungsalltag

Datenschutz spielt besonders in der Medizin, in der Behandlung von Patienten und dem Umgang mit Gesundheitsdaten eine zentrale Rolle.  Um dieser wichtigen Aufgabe gerecht zu werden, sollten Ärztinnen und Ärzte die geltenden rechtlichen Vorgaben kennen und beachten. Neue Regelungen kommen immer wieder hinzu. So wie die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), die zum 25. Mai 2018 nach einer zweijährigen Übergangsfrist rechtsgültig wird.


Die neue Datenschutz-Grundverordnung wird künftig europaweit das Datenschutzrecht verbindlich und unmittelbar regeln. Derzeit bestehende nationale Regelungen bleiben nur dann anwendbar, wenn sie im Einklang mit der Grundverordnung sind. Aus diesem Grund werden derzeit die datenschutzrechtlichen Regelungen z.B. in Fachgesetzen an die Vorgaben der DS-GVO angepasst.  Im Bereich der Gesundheitsversorgung ändern sich daher die rechtlichen Bedingungen für die Verarbeitung von Patientendaten. So sind neben der DS-GVO auch das neugefasste Bundesdatenschutzgesetz und bereichsspezifische Regelungen wie beispielsweise das Sozialgesetzbuch oder das Landeskrankenhausgesetze maßgeblich.

Über das Thema und die bevorstehenden Rechtsänderungen werden Sie im Laufe dieses Jahres durch verschiedene Aktivitäten der im Lande damit befassten Einrichtungen, insbesondere der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV), dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) und die betroffenen Heilberufskammern vorbereitet werden.

Hierzu gehören unter anderem wiederkehrende Artikel im Ärzteblatt, in denen einzelne Aspekte des künftigen Datenschutzrechts aufbereitet werden. Wir möchten dabei ihre Aufmerksamkeit für den Datenschutz wecken und Sie dabei unterstützen, die neuen Richtlinien in Ihrem Tätigkeitsbereich entsprechend umzusetzen. Vermutlich tun Sie schon eine ganze Menge, um patientenbezogene Daten zu schützen und wir werden Ihnen zusätzliche Tipps und Hinweise geben, wie Sie Ihre Schutzmaßnahmen noch verbessern können und sollten.

Mit der Initiative „Mit Sicherheit gut behandelt“ bieten die KV und der LfDI zudem eine landesweite Veranstaltungsreihe zu den bevorstehenden Rechtsänderungen an. Dabei sollen einzelne für Sie bedeutsame Aspekte der DS-GVO erläutert und zugleich Raum für themenbezogene Diskussionen gegeben werden. Sowohl die Landesärztekammer als auch die Landespsychotherapeutenkammer unterstützen das Veranstaltungsangebot.

Die Auftaktveranstaltung findet in Zusammenarbeit mit der Bezirksärztekammer Trier am Mittwoch, den 18. April 2018, von 15.30 Uhr bis 18.30 Uhr, im Ärztehaus Trier, Balduinstr. 10-14, in Trier statt. Ein weiterer digitaler Themenschwerpunkt werden Gesundheits-Apps sein.
 

Zu der Veranstaltung können Sie sich anmelden unter der E-Mail-Adresse: info@aerztekammer-trier.de. Weitere Infos zur Veranstaltung und zur DS-GVO finden Sie zeitnah im Internet unter www.mit-sicherheit-gut-behandelt.de sowie auf allen Homepages der o.g. Einrichtungen.

Folge-Veranstaltungstermine sind bereits geplant: in Neustadt (29.08.2018), in Koblenz (12.09.2018) und in Mainz (24.10.2018) - jeweils von 15.30 Uhr bis 18.30 Uhr.

Flyer und Anmeldung



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