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Schlichtungsstelle: Weniger festgestellte Behandlungsfehler (PM der LÄK RLP v. 20.03.2018)

Patientinnen und Patienten, die in Rheinland-Pfalz behandelt worden sind und einen ärztlichen Behandlungsfehler vermuten, können sich in Mainz an die Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz wenden. Dort erhalten sie nun schon seit vier Jahrzehnten ärztlichen Sachverstand und objektive Gutachten, um ihrem Verdacht auf den Grund zu gehen.


Insgesamt 418 Patientinnen und Patienten haben sich im vergangenen Jahr an den Schlichtungsausschuss gewandt. Das sind etwa 15 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Insgesamt wurden 329 Sachentscheidungen getroffen. Bei 22,5 Prozent dieser Entscheidungen (74 Fälle) bejahte der Schlichtungsausschuss einen Behandlungsfehler. Damit liegt diese Quote etwas niedriger als in den Jahren zuvor. Im Jahr 2016 lag diese Quote bei rund 26 Prozent.  Setzt man die Zahlen der Behandlungsfehler beispielsweise in Relation zur Zahl aller landesweit erfassten Behandlungsfälle, so liegt der Fehlerquotient im Promillebereich.

„Der Schlichtungsausschuss der Landesärztekammer nimmt jeden eingehenden Antrag von Patienten sehr ernst, denn jeder tatsächliche Fehler ist ein Fehler zu viel“, erklärt Landesärztekammer-Präsident Dr. Günther Matheis. Auch deshalb geht die Ärztekammer offensiv mit Fehlermeldungen um und hat in Rheinland-Pfalz als bislang einzige Kammer schon seit vielen Jahren stimmberechtigte Patientenvertreter in den Schlichtungsausschuss integriert. Insgesamt ist der Schlichtungsausschuss in Mainz mit fünf Mitgliedern besetzt: einem Juristen, zwei Fachärzten und zwei Patientenvertretern. Das Verfahren ist für die Patienten kostenfrei.

Auch in 2017 betrafen etwa rund drei Viertel der Anträge die Krankenhäuser und ein Viertel den ambulanten Bereich. Im Krankenhausbereich kamen die meisten dieser Anträge aus der Unfallchirurgie (55 Fälle), der Allgemeinchirurgie (48 Fälle), der Orthopädie (34 Fälle) und der Inneren Medizin (19 Fälle). Im ambulanten Bereich betraf die meisten Beschwerden die Orthopädie (13 Fälle), die Augenheilkunde (9 Fälle), die Radiologie (8 Fälle) und die Allgemeinchirurgie (8 Fälle).

In den im Jahr 2017 abgeschlossenen Verfahren handelte es sich bei den bejahten Behandlungsfehlern in den Kliniken meistens um operativ durchgeführte Therapien

(23 Fälle), postoperative Therapiemaßnahmen (12 Fälle), bildgebende Verfahren in der Diagnostik (8 Fälle) sowie um Diagnostik/Anamnese/Untersuchung (4 Fälle).

Dabei waren folgende Krankheiten besonders betroffen: Erkrankungen der Wirbelsäule/des Rückens (5 Fälle), Verletzungen am Ellenbogen/Unterarm (4 Fälle), Verletzungen an der Hüfte/Oberschenkel (4 Fälle) sowie Verletzungen des Knies/des Unterschenkels (4 Fälle).

Im ambulanten Bereich betrafen die häufigsten Fehler Diagnostik, Anamnese/Untersuchung (8 Fälle), Diagnostik mit bildgebenden Verfahren (5 Fälle), operativ durchgeführte Therapien (4 Fälle) sowie Pharmaka-Therapie (2 Fälle). Hierbei handelte es sich meist Verletzungen des Glaskörpers/des Auges (2 Fälle), Krankheiten der Venen (2 Fälle), Arthrose (2 Fälle) und Krankheiten der Wirbelsäule/des Rückens (2 Fälle).

Ärztinnen und Ärzte setzen mit Offenheit beim Fehlermanagement Signale: ehrlich mit Fehlern umgehen und aus Fehlern lernen. Dies bietet eine große Präventionschance, Fehler künftig zu vermeiden und Patientensicherheit weiter auf sehr hohem Niveau zu gewährleisten, so der Kammer-Präsident.

Matheis: „Hohe Qualität und Sicherheit lassen sich längerfristig nur erhalten, wenn jeder konsequent versucht, aus vermeidbaren Fehlern und vor allem aus Beinahe-Fehlern zu lernen.“ Dazu gehört auch, dass Fehler und Beinahe-Fehler nicht verschwiegen werden, sondern dass darüber gesprochen wird. Nur dies hilft, Schwachstellen aufzudecken und wirksame Strategien zur Fehlerprävention aufzubauen.

Übrigens: In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Entscheidungen der Schlichtungsstelle von beiden Parteien akzeptiert und die Streitigkeiten beigelegt. Und wird nach der Begutachtung doch noch der Rechtsweg beschritten, so werden die Gutachten überwiegend bestätigt. Matheis: „All dies spricht für die neutrale und faire Arbeit im Schlichtungsausschuss.“

Der Schlichtungsausschuss ist erreichbar bei der:

Landesärztekammer Rheinland-Pfalz

Schlichtungsausschuss

Deutschhausplatz 3, 55116 Mainz,

Telefon 06131/28822-72 oder 06131/28822-71, Fax 06131/28822-77.

Formulare, weitere Informationen über den Schlichtungsausschuss und interessante Fallbeispiele gibt es im Internet unter www.laek-rlp.de/patienten/schlichtung/index.php



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