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Aktuelles
Erhöhung der Studienplätze und Einführung der Landarztquote in Rheinland-Pfalz (PM der LÄK RLP v. 28.09.2018)

Die Landesärztekammer begrüßt grundsätzlich die Absicht des Wissenschaftsministers, die Studienplätze in Rheinland-Pfalz um 13 Prozent zu erhöhen. Hierzu stellt sie allerdings fest, dass die von Prof. Wolf genannte Zahl von 20 Studienplätzen nicht einer Quote von 13 Prozent, sondern von nur knapp 5 Prozent entspricht.


Im von Prof. Wolf genannten Bezugsstudienjahr 2016 betrug die Zahl der im 1. Semester zugelassenen Medizinstudenten an der Johannes-Gutenberg-Universität für das Sommersemester 2016 und das Wintersemester 2016/17 zusammen 463 Studentinnen und Studenten (hiervon 39 durch Gerichtsbeschluss zugelassene Studenten).

Legt man eine Zahl von 424 zu Grunde, so ergibt eine Quote von 13 Prozent eine Erhöhung der Studienplätze von 55.

Von daher fordert die Landesärztekammer das Wissenschaftsministerium nachdrücklich auf, tatsächlich auch diese Quote umzusetzen.

Begrüßt wird auch die Absicht außeruniversitäre Krankenhäuser in den klinischen Studienabschnitt einzubeziehen. Hier kann auf die Expertise der Krankenhäuser in Trier zurückgegriffen werden. Aber auch in anderen Städten wie Kaiserslautern, Ludwigshafen und Koblenz stehen sicher entsprechend qualifizierte Krankenhäuser hierfür bereit.

 

Bezüglich der Landarztquote ist es zum jetzigen Zeitpunkt schwierig abzuschätzen, ob diese tatsächlich in 11-12 Jahren ihre Wirkung zeigen wird.

Sicher ist es ein hoher Erwartungsdruck von einem Medizinstudenten des 1. Semesters zu erwarten, dass er bereits jetzt weiß, nach 6 Jahren Studium eine Weiterbildung zum Allgemeinmediziner anschließen zu wollen und dann nach weiteren 5-6 Jahren Weiterbildung eine Landarztpraxis zu übernehmen.

An dieser Stelle sei auch darauf hingewiesen, dass sich die Problematik der allgemeinärztlichen ländlichen Versorgung in 3-4 Jahren genauso im fachärztlichen Bereich wiederholen wird.



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