/ Home 

 




Aktuelles
Landesärztekammer lehnt Landarztquote ab (PM der LÄK RLP v. 11.12.2018)

Die Landarztquote, für die heute die rheinland-pfälzische Landesregierung den Gesetzesentwurf (Landarztgesetz) beschlossen hat, ist für die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz „kein sicher geeignetes Instrument, um Ärztinnen und Ärzte für die Versorgung in ländlichen Regionen zu begeistern“, erklärt deren Präsident Dr. Günther Matheis.


Man könne junge Menschen nicht schon mit 19 oder 20 Jahren darauf festlegen, dass sie nach mindestens zwölf Jahren Studium und Weiterbildung für zehn Jahre als Landarzt arbeiten werden. Oft entwickle sich während des Studiums der Wunsch, doch ein anderes Fachgebiet zu absolvieren. Vorgesehen sei, dass man sich in einem solchen Fall mit einer Vertragsstrafe aus der Verpflichtung lösen könne. Matheis: „Hier entsteht die Gefahr, dass man eine Zwei-Klassen-Gesellschaft schafft. Denn wer das nötige Geld hat, kann sich herauskaufen.“

Um das Fachgebiet der Allgemeinmedizin und die ärztliche Arbeit auf dem Land attraktiver zu machen, seien natürlich viele Bausteine nötig. „Den alleinigen Königsweg hierfür gibt es nicht“, so Matheis.

Seiner Meinung gehören aber eine gute Lehre sowie Anreize in den Kommunen, um Ärztinnen und Ärzte für die Region zu gewinnen, unbedingt dazu. Und ganz wichtig: Eine ausreichende Erhöhung der Anzahl der Medizinstudienplätze. Matheis: „Wir brauchen mehr Ärzte im System, um den künftigen Bedarf zu decken. Schätzungen gehen inzwischen davon aus, dass künftig fast zwei Ärzte nötig sind, um einen ausscheidenden Arzt zu ersetzen. Ein Grund hierfür ist der wachsende Wunsch nach Teilzeitstellen.“



zurück
Copyright | 2024 Bezirksärztekammer Trier. Letzte Aktualisierung: 15.05.2018
Impressum | Sitemap