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Schlichtungsstelle: wenig festgestellte Behandlungsfehler (PM der Landesärztekammer RLP v. 27.03.2019)

Seit über vier Jahrzehnten ist die Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz für Patientinnen und Patienten eine verlässliche Anlaufstelle. Patientinnen und Patienten, die in Rheinland-Pfalz behandelt worden sind und einen ärztlichen Behandlungsfehler vermuten, können sich an die Schlichtungsstelle wenden. Dort erhalten sie objektive Gutachten auf der Grundlage ärztlichen Sachverstandes, um ihrem Verdacht auf den Grund zu gehen.


Insgesamt 434 Patientinnen und Patienten haben sich im vergangenen Jahr an die Schlichtungsstelle gewandt. Das sind 3,8 Prozent mehr als im Jahr zuvor (418 Anträge). Einige der Anträge konnten aus formalen Gründen nicht bearbeitet werden, weil zum Beispiel die Antragsteller nicht aus Rheinland-Pfalz kamen, weil der Vorfall verjährt oder weil das Verfahren schon bei Gericht anhängig war. Somit wurden insgesamt 311 Sachentscheidungen getroffen (2017: 329). Bei 23,2 Prozent dieser Entscheidungen (72 Fälle) bejahte die Schlichtungsstelle einen Behandlungsfehler. Damit liegt diese Quote minimal höher als im Jahr zuvor mit 22,5 Prozent. Setzt man die Zahlen der Behandlungsfehler beispielsweise in Relation zur Zahl aller landesweit erfassten Behandlungsfälle, so liegt der Fehlerquotient im Promillebereich.

„Ärztinnen und Ärzte arbeiten trotz extremer Arbeitsverdichtung im ambulanten und stationären Bereich äußerst verantwortungsvoll. Doch natürlich ist jeder Fehler, der passiert, ein Fehler zu viel. Die Schlichtungsstelle der Landesärztekammer nimmt deshalb jeden eingehenden Antrag von Patienten sehr ernst“, erklärt Landesärztekammer-Präsident Dr. Günther Matheis. Fehler und Beinahe-Fehler dürfen nicht verschwiegen werden, sondern es muss offen darüber gesprochen werden. „Nur dies hilft, Schwachstellen aufzudecken und wirksame Strategien zur Fehlerprävention aufzubauen“, so Matheis.

Die Schlichtungsstelle in Mainz arbeitet in der Besetzung mit einer Juristin oder einem Juristen, zwei Ärztinnen oder Ärzten und zwei Patientenvertreterinnen oder Patientenvertretern. Das Verfahren ist für die Patienten kostenfrei, berichtet Jurist Gerhard Meiborg, Vorsitzender der Schlichtungsstelle. Als bislang einzige Kammer sind in Rheinland-Pfalz zudem schon seit vielen Jahren stimmberechtigte Patientenvertreter in die Schlichtungsstelle integriert.

Rund zwei Drittel der Anträge betrafen im vergangenen Jahr die Krankenhäuser und ein Drittel den ambulanten Bereich. Im Krankenhausbereich kamen die meisten dieser Anträge aus der Unfallchirurgie (85 Fälle), der Allgemeinchirurgie (24 Fälle) und der Inneren Medizin (19 Fälle). Im ambulanten Bereich betraf die meisten Beschwerden die Innere Medizin (10 Fälle), die Augenheilkunde (9 Fälle) und die Unfallchirurgie (9 Fälle).

In den im Jahr 2018 abgeschlossenen Verfahren handelte es sich bei den bejahten Behandlungsfehlern in den Kliniken meistens um operativ durchgeführte Therapien (28 Fälle), postoperative Therapiemaßnahmen (8 Fälle) sowie bildgebende Verfahren in der Diagnostik (7 Fälle).

Dabei waren folgende Krankheiten am häufigsten betroffen: Verletzungen des Knies/Unterschenkels (7 Fälle), Krankheiten der Arterien (4 Fälle) sowie Arthrose (4 Fälle).

Im ambulanten Bereich betrafen die häufigsten Fehler die Anamnese/Untersuchung/Diagnostik (4 Fälle), operativ durchgeführte Therapien (3 Fälle) sowie bildgebende Verfahren in der Diagnostik (3 Fälle). Dabei waren folgende Krankheiten betroffen: zerebrovaskuläre Krankheiten (2 Fälle), Infektionen der Haut (2 Fälle) sowie die Atmungsorgane (1 Fall).

Ärztinnen und Ärzte setzen mit Offenheit beim Fehlermanagement Signale: ehrlich mit Fehlern umgehen und aus Fehlern lernen. Dies bietet eine große Präventionschance, Fehler künftig zu vermeiden und Patientensicherheit weiter auf sehr hohem Niveau zu gewährleisten, so der Kammer-Präsident.

In den meisten der Fälle werden die Entscheidungen der Schlichtungsstelle von beiden Parteien akzeptiert und die Streitigkeiten beigelegt. Matheis und Meiborg: „All dies spricht für die neutrale und faire Arbeit in der Schlichtungsstelle.“

Die Schlichtungsstelle ist erreichbar bei der:

Landesärztekammer Rheinland-Pfalz

Schlichtungsstelle

Deutschhausplatz 3, 55116 Mainz,

Telefon 06131 28822/-71/ -72/ -73, Fax 06131 28822-77

Formulare, weitere Informationen und interessante Fallbeispiele gibt es im Internet unter www.laek-rlp.de/patienten/schlichtung/index.php.



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