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Aktuelles
Gemeinsamer Aufruf an alle Ärztinnen und Ärzte zur Mitarbeit in den rheinland-pfälzischen Impfzentren

Wir unterstützen den Impfaufruf der Landesärztekammer RLP und der KV-RLP: Hier finden Sie auch einen Link zur Registrierung in in der Datenbank des Landes.

Aussichtsreiche Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 und die dadurch ausgelöste Erkrankung COVID-19 wecken die Hoffnung auf eine wirksame Bekämpfung der Pandemie.

 

Von Kommunen betriebene Impfzentren

Um bei einer Zulassung geeigneter Impfstoffe mit der Impfung starten zu können, hat das Land Rheinland-Pfalz Vorarbeiten geleistet, um flächendeckend in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt Impfzentren aufzubauen, die durch mobile Impfteams ergänzt werden.Die Impfzentren sollen ab Mitte Dezember 2020 von den Kommunen betrieben werden. Federführend wird eine Impfkoordinatorin oder ein Impfkoordinator je Impfzentrum die dortigen Abläufe planen und verantworten und somit als zentrale Ansprechpartnerin bzw. zentraler Ansprechpartner dienen. Bitte sehen Sie derzeit von jeder Anfrage bei den Impfkoordinatoren ab, da diese die entsprechende Einteilung voraussichtlich erst Anfang 2021 vornehmen werden.


Ärztinnen, Ärzte und medizinisches Fachpersonal zum Impfen benötigt

Einen wichtigen Schritt stellt die Einteilung von Ärztinnen und Ärzten in die Impfzentren dar. Da die Impfaufklärung eine ärztliche Aufgabe ist, benötigen wir in Rheinland-Pfalz Ihre Unterstützung.

Alle Ärztinnen und Ärzte sind willkommen: ob angestellt, vertragsärztlich tätig, in Familienzeit oder bereits im Ruhestand. Jede helfende Hand ist wichtig.

 

Der eigentliche Impfvorgang sowie weitere anfallende Tätigkeiten sollen in der Regel durch medizinisches Fachpersonal durchgeführt werden. Da diejenigen von Ihnen, die eine Praxis betreiben, mit Ihrem Praxispersonal ein eingespieltes Team bilden, melden Sie sich, wenn möglich, bitte mit einer Medizinischen Fachangestellten aus Ihrer Praxis an.

 

Selbstverständlich ist uns Ihre Meldung auch ohne Praxispersonal, das Sie mitbringen können, willkommen.

 

Zur Vergütung für die Zeit Ihrer Tätigkeit in den Impfzentren oder den mobilen Impfteams erhalten Sie 140 Euro/Std. für eine Ärztin bzw. einen Arzt; 50 Euro/Std. für medizinisches Fachpersonal.

 

 

 

Berufshaftpflichtversicherung

Ärztinnen und Ärzte, die auf Honorarbasis im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit hoheitliche Aufgaben bei der Pandemiebekämpfung für die zuständige Behörde (das Land bzw. die Kommune) übernehmen, sind während dieser Tätigkeit „Beamtinnen und Beamte“ im haftungsrechtlichen Sinn. Das bedeutet, dass die oder der Geschädigte nach den Grundsätzen der Amtshaftung (§ 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG) grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch gegen das Land bzw. die Kommune hat.

 

Registrieren Sie sich in der Datenbank des Landes RLP

Sie möchten gerne in einem Impfzentrum oder einem mobilen Impfteam tätig werden? Dann registrieren Sie sich bitte ab Freitag, den 4. Dezember 2020, in der Datenbank des Landes RLP, über welche die Akquise durch die Impfzentren u.a. organisiert wird. Unter diesem Link erhalten Sie zudem weitere Informationen zur Registrierung.

Wichtig: Wenn Sie entsprechend qualifiziertes Praxis- oder Klinikpersonal zur Durchführung der Impfungen mitbringen möchten, vermerken Sie dies bitte bei der Selbstregistrierung mit einem Kreuz bei „Unterstützung im Impfzentrum: Arzt bringt medizinisches Fachpersonal mit“.

 

Kontakt zu den Impfkoordinatorinnen und -koordinatoren

Bei Fragen rund um den Betrieb der Impfzentren und der mobilen Impfteams wenden Sie sich bitte an die bzw. den für Ihren Kreis/Ihre Stadt zuständige Impfkoordinatorin/zuständigen Impfkoordinator. Wer diese Aufgabe in Ihrer Region inne hat, können Mitglieder der KV RLP dem PDF-Dokument „Impfzentren Rheinland-Pfalz | Koordination | Kontakte“ in der Rubrik „Impfzentren“ auf der Website der KV RLP entnehmen. Da es sich um ein geschütztes Dokument handelt, halten Sie zum Öffnen bitte den aktuellen Quartalsschlüssel bereit.


Falls Sie nicht vertragsärztlich tätig sind, finden Sie die Auflistung der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Mitgliederbereich Ihrer zuständigen Bezirksärztekammer, den Sie vom Zugang zu Ihrem Fortbildungskonto kennen. Für die Anmeldung benötigen Sie Ihre Mitgliedsnummer (MNR). Sofern Ihnen das Passwort nicht bekannt ist, können Sie sich ein neues generieren. Dieses wird an die E-Mail-Adresse gesandt, die Ihrer Bezirksärztekammer bekannt ist.

 

Bitte sehen Sie derzeit von jeder Anfrage bei den Impfkoordinatoren ab, da diese die entsprechende Einteilung voraussichtlich erst Anfang 2021 vornehmen werden.

 

Wir bedanken uns für Ihre tatkräftige Unterstützung, um gemeinsam den Weg aus der Pandemie zu beschreiten.



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Copyright | 2024 Bezirksärztekammer Trier. Letzte Aktualisierung: 15.05.2018
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