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Aktuelles
Privatärztinnen und Privatärzte und Coronaimpfung

Nach dem Referentenentwurf zur Änderung der Corona-Impfverordnung benötigen Privatärzte, die sich an der Impfstrategie beteiligen möchten,  „eine Bescheinigung […], die aus der Abgabe einer Selbstauskunft und einer Mitgliederbescheinigung bei der jeweiligen (Landes-Ärztekammer besteht“. Der Ablauf wird sich daher im Regelfall wie folgt gestalten:

  • Die Privatärztin bzw. der Privatarzt wendet sich an die Bezirksärztekammer Trier und bittet um Bereitstellung eines Formulars zur Selbstauskunft. Wir stellen das Formular gerne per Mail zur Verfügung.

  • Der Arzt sendet die unterzeichnete Selbstauskunft an die Kammer.
  • Die Kammer stellt eine Mitgliederbescheinigung aus und sendet diese zusammen mit der Selbstauskunft an den Privatarzt zurück.
  • Der Privatarzt sendet die aus diesen beiden Teilen bestehende Bescheinigung zusammen mit der Bereitschaftserklärung zur Teilnahme am Impfquoten-Monitoring an den PVS-Verband. Zweck ist die Registrierung für das PVS-Impftool. (Der PVS-Verband schickt dem Privatarzt eine Registrierungsbestätigung zu.)
  • Der Privatarzt leitet die Registrierungsbestätigung des PVS-Verbandes und (ggf. eine Zweitschrift) der Authentifizierungsbescheinigung der Kammer an die Bezugsapotheke.

Kontakt: info@aerztekammer-trier.de



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Copyright | 2024 Bezirksärztekammer Trier. Letzte Aktualisierung: 15.05.2018
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