Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Wahl zur Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz im Wahlbezirk Trier (§ 26 Wahlordnung)
abgegebene Stimmen : 1.101
davon ungültig : 52
davon gültig : 1.049
Wahlbeteiligung: 39,95 %
Es ergab sich folgende Stimmenverteilung:
Liste 1 - Gemeinsame Ärzteliste - Dr.med. Walter Gradel 463
Liste 2 - Marburger Bund 460
Liste 3 - Unabhängige Liste 126
Die Berechnung der Sitzverteilung erfolgte nach Hare / Niemeyer.
Folgende Sitzverteilung wurde festgestellt:
Liste 1 - Gemeinsame Ärzteliste - Dr.med. Walter Gradel 5
Liste 2 - Marburger Bund 4
Liste 3 - Unabhängige Liste 1
Mitglieder der Bezirksärztekammer Trier in der Vertreterversammlung der Landesärztekammer
Rheinland-Pfalz:
Liste 1 - Gemeinsame Ärzteliste - Dr.med. Walter Gradel
1. Dr.med. Walter Gradel, 54293 Trier
2. Dr. med. Ilka Fischer, 54290 Trier
3. Christian Wantzen, 54470 Bernkastel-Kues
4. Dr.med. Patrick Albrecht, 54290 Trier
5. Alexandra Lehnen, 54338 Schweich, Mosel
Liste 2 - Marburger Bund
1. Dr.med. Günther Matheis, 54292 Trier
2. Mariza Oliveira Galvao, 54290 Trier
3. Hans Bernhard Libeaux, 54290 Trier
4. Dr.med. Christina Schneider M.A., 54292 Trier
Liste 3 - Unabhängige Liste
1. Pedro Viazis, 54292 Trier
Die Kandidaten eines erfolgreichen Wahlvorschlages, die keinen direkten Sitz bei der Wahl errungen haben, fungieren in der Reihenfolge des Wahlvorschlages als Stellvertreter (§ 22 Abs. 2 Wahlordnung Landesärztekammer Rheinland-Pfalz).
Die Gewählten wurden gemäß § 24 Wahlordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz benachrichtigt mit der Aufforderung, sich binnen einer Woche nach Erhalt der Nachricht über die Annahme der Wahl zu äußern.
Gegen die Feststellung des Wahlergebnisses oder gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 27 Abs. 1 der Wahlordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz jeder Wahlberechtigte binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses auf der Homepage der Bezirksärztekammer Trier (§ 26 der Wahlordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz) beim Hauptwahlleiter Einspruch einlegen.
Das Wahlergebnis wird hiermit endgültig bekanntgemacht.
Trier, 8.11.2021
gez. Christian Wächter, Hauptwahlleiter