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Aktuelles
Kammerwahl: Endgültiges Ergebnis der Wahl zur Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz im Wahlbezirk Trier

Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Wahl zur Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz im Wahlbezirk Trier  (§ 26 Wahlordnung)


abgegebene Stimmen :                 1.101

davon ungültig :                                  52

davon gültig :                                 1.049

Wahlbeteiligung:             39,95 %

Es ergab sich folgende Stimmenverteilung:

Liste 1 - Gemeinsame Ärzteliste - Dr.med. Walter Gradel              463

Liste 2 - Marburger Bund                                                                460

Liste 3 - Unabhängige Liste                                                            126

 

Die Berechnung der Sitzverteilung erfolgte nach Hare / Niemeyer.

Folgende Sitzverteilung wurde festgestellt:

Liste 1 - Gemeinsame Ärzteliste - Dr.med. Walter Gradel              5

Liste 2 - Marburger Bund                                                                 4

Liste 3 - Unabhängige Liste                                                             1

Mitglieder der Bezirksärztekammer Trier in der Vertreterversammlung der Landesärztekammer

Rheinland-Pfalz:

Liste 1 - Gemeinsame Ärzteliste - Dr.med. Walter Gradel

1.       Dr.med. Walter Gradel, 54293 Trier

2.       Dr. med. Ilka Fischer, 54290 Trier

3.       Christian Wantzen, 54470 Bernkastel-Kues

4.       Dr.med. Patrick Albrecht, 54290 Trier

5.       Alexandra Lehnen, 54338 Schweich, Mosel

Liste 2 - Marburger Bund

1.       Dr.med. Günther Matheis, 54292 Trier

2.       Mariza Oliveira Galvao, 54290 Trier

3.       Hans Bernhard Libeaux, 54290 Trier

4.       Dr.med. Christina Schneider M.A., 54292 Trier

Liste 3 - Unabhängige Liste

1.       Pedro Viazis, 54292 Trier

Die Kandidaten eines erfolgreichen Wahlvorschlages, die keinen direkten Sitz bei der Wahl errungen haben, fungieren in der Reihenfolge des Wahlvorschlages als Stellvertreter (§ 22 Abs. 2 Wahlordnung Landesärztekammer Rheinland-Pfalz).

Die Gewählten wurden gemäß § 24 Wahlordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz benachrichtigt mit der Aufforderung, sich binnen einer Woche nach Erhalt der Nachricht über die Annahme der Wahl zu äußern.

Gegen die Feststellung des Wahlergebnisses oder gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 27 Abs. 1 der Wahlordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz jeder Wahlberechtigte binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses auf der Homepage der Bezirksärztekammer Trier (§ 26 der Wahlordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz) beim Hauptwahlleiter Einspruch einlegen.

Das Wahlergebnis wird hiermit endgültig bekanntgemacht.

Trier, 8.11.2021

gez. Christian Wächter, Hauptwahlleiter



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