Einreichung der Berufsausbildungsverträge
bei der Bezirksärztekammer Trier
Um Verzögerungen hinsichtlich der Eintragung der Berufsausbildungsverträge
in das bei der Kammer geführte
Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
zu vermeiden, bitten wir, bei der Einreichung folgendes zu
beachten:
- Berufsausbildungsverträge
müssen dreifach eingereicht
werden und können per Hand ausgefüllt werden.
- Die Angaben auf Seite 1 müssen vollständig sein:
- Name und Anschrift des/der ausbildenden Arztes/Ärztin,
auch bei Kliniken, Instituten o.ä.
- Name und Vorname der Auszubildenden
- Anschrift (einschl. Postleitzahl) der Auszubildenden
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- schulische Vorbildung (Hauptschule, Realschule, Gymnasium)
- Name und Anschrift der/des gesetzlichen Vertreter/s
- Beginn der Ausbildungszeit (z. B. 01.08.2014)
Ende der Ausbildungszeit: Datum
nach 3 Jahren (z. B. 31.07.2017)
- Der Urlaubsanspruch beträgt z.Zt. 28 Arbeitstage/Jahr
Die Berechnung
erfolgt anteilig nach Beschäftigungsbeginn/ende
[Verkürzung...]
Wenn die/der Auszubildende noch nicht das 18. Lebensjahr
erreicht hat, gelten die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
- Seite 6 des Vertrages muss vollständig sein:
- je eine Unterschrift des/der Arztes/Ärztin (Vertragsschließung
u. Schweigepflicht)
- je eine Unterschrift der Auszubildenden (Vertragsschließung
u. Schweigepflicht)
- Ort und Datum des Vertragsabschlusses
- Unterschrift/en der/des gesetzlichen Vertreter/s, wenn
die/der Auszubildende noch nicht volljährig ist.
- Eine Kopie der Bescheinigung über die Erstuntersuchung
nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, sofern die Auszubildende
noch nicht volljährig ist, ist beizufügen.
- Personalbogen MFA bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit dem Berufsausbildungsvertrag einsenden.
- Bitte veranlassen Sie Ihre/n Auszubildende, sich mit dem
Anmeldeformular des Ministeriums
für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung bei der
Berufsbildenden Schule anzumelden, in
deren Bereich die Praxis liegt:
- Das von der/dem Auszubildenden zu führende
Berichtsheft wird nach Eintragung der Berufsausbildungsverträge
an den ausbildenden Arzt/die ausbildende Ärztin verschickt.