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Ausbildungszeitberechnung

Ausbildungsbeginn vom 1.10. bis 31.01. eines Jahres

Teilnahme an der Winterprüfung nach 3 Jahren

  • schriftliche Prüfung im November
  • mündliche Prüfung im Januar
  • Einstufung in den laufenden Unterricht der Grundstufe = 1. Ausbildungsjahr
  • Zum 1.8. wechseln in die Fachstufe I = 2. Ausbildungsjahr
  • Zwischenprüfung 2. Hälfte des 2. AH-Jahres
  • Zum 1.8. dann in die Fachstufe II = 3. Ausbildungsjahr
  • Zum 1.8. dann in eine andere Fachstufe II bis zur Winterprüfung.

HINWEIS: Vertragsverlängerung

Läuft der Berufsausbildungsvertrag vor der Prüfung im Januar ab, sollte ein formloser Nachtrag dem Ausbildungsvertrag beigefügt werden, in dem die Zeit vom Ausbildungsende bis zur Prüfung benannt wird.
Hiervon erhalten die Vertragspartner und die Bezirksärztekammer jeweils eine Ausfertigung.

Ausbildungsbeginn nach dem 01.02. eines Jahres
(wird gewertet als würde der/die Auszubildende erst im Sommer des Jahres Ihre Ausbildung beginnen.

Teilnahme an der Sommerprüfung nach 3 1/2 Jahren
  • schriftliche Prüfung im Mai
  • mündliche Prüfung im Juni
  • Einstufung in den laufenden Unterricht der Grundstufe = 1. Ausbildungsjahr
  • Zum 1.8. des Jahres wechseln in die Grundstufe = 1. Ausbildungsjahr
  • Zum 1.8. des folgenden Jahres wechseln in die Fachstufe I = 2. Ausbildungsjahr
  • Zwischenprüfung 2. Hälfte des 2. AH-Jahres
  • Zum 1.8. des übernächsten Jahres dann in die Fachstufe II = 3. Ausbildungsjahr
  • Abschlussprüfung Sommer

Ihr Ansprechpartner



Frau Monika Reichert
Tel.: 0651-99475916
E-Mail



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