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Informationen für Berufseinsteiger

Besonders zu Beginn der Weiterbildung bzw. beim Wechsel aus einer anderen Ärztekammer zu uns sollten Sie sich eingehend über die Allgemeinen Bestimmungen zur Weiterbildung im Paragraphen-Teil der WBO informieren.
In § 2 a werden viele wichtige Begriffsbestimmungen definiert.

Die Mindest-Weiterbildungszeiten und  -inhalte der von Ihnen angestrebten Bezeichnung finden Sie in den Abschnitten B (Gebiete und Schwerpunkte) und C (Zusatz-Weiterbildungen und Fachkunden).

Weiterbildungsordnung 2006                Richtlinien 2006

Wichtiger Hinweis für Ärztinnen und Ärzte mit Berufserlaubnis
nach § 10 Bundesärzteordnung

Am 24.02.2016 ist eine Änderung von § 37 (2) HeilBG in Kraft getreten, wonach seit diesem Zeitpunkt mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn „die Ärztin oder der Arzt eine ärztliche Grundausbildung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 der Bundesärzteordnung i.d.F.v. 16. April 1987 (BGBl. I S. 1218) in der jeweils geltenden Fassung abgeschlossen hat oder über einen gleichwertigen Ausbildungsstand oder einen gleichwertigen Kenntnisstand, der durch Ablegen einer Kenntnisprüfung nachzuweisen ist, verfügt.“

Dies hat zur Folge, dass Sie für die Dauer Ihrer Berufserlaubnis „zum Zwecke der beruflichen Eingliederung/Abschluss der ärztlichen Ausbildung“ bis zur Feststellung des gleichwertigen Kenntnisstandes per Gutachten oder Kenntnisprüfung keine anrechnungsfähige Weiterbildung ableisten.

Eine Anrechnung von Weiterbildungszeiten kann erst ab Datum des Bestehens der Kenntnisprüfung / Erteilung einer gültigen Approbation  erfolgen.

Den Ablauf der Weiterbildung regelt § 4.
Hier finden Sie wichtige Informationen zu Themen wie Teilzeitweiterbildung, Abschnitte unter 6 Monaten, Unterbrechung der Weiterbildung,

§ 8 verpflichtet die Weiterbildungsassistenten zur Dokumentation der Weiterbildung.
Logbücher

§ 5 regelt, dass die Weiterbildung unter verantwortlicher Leitung der von der Landesärztekammer befugten Ärzte in einer zugelassenen Weiterbildungsstätte durchgeführt wird.
Weiterbildungsbefugnisse

Sind Kurse Teil Ihrer Weiterbildung, ist darauf zu achten, dass diese von der örtlich zuständigen Ärztekammer zertifiziert sind. Bitte kümmern Sie sich frühzeitig um die Kurse; diese werden je nach Thema stark nachgefragt bzw. selten angeboten.

Wenn für Sie wichtige Fragen offen bleiben, kontaktieren Sie uns telefonisch oder per e-mail; ggfls. ist auch eine persönliche Beratung möglich, damit Ihre Weiterbildung zielgerichtet ablaufen kann.

Ihre Ansprechpartner


Frau Bianca Altmeier
Tel.: 0651-99475915
E-Mail


Frau Birgit Heinz
Tel.: 0651 - 994759-12
E-Mail


Dr. med. Ernst Kühnen
Tel.: s.o. Weiterbildungsbeauftragter
E-Mail



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