/ Home / Weiterbildung / Befugte / Antrag 

 




Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis

Neuantrag:
§ 5 der Weiterbildungsordnung Rheinland-Pfalz regelt, dass die Weiterbildung unter verantwortlicher Leitung der von der Landesärztekammer befugten Ärzte in einer zugelassenen Weiterbildungsstätte durchgeführt wird.

Für die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis müssen persönliche und inhaltliche/strukturelle Voraussetzungen erfüllt sein:

Persönliche Voraussetzungen:

  • mind. 2 Jahre im Besitz der Bezeichnung, für die eine Befugnis beantragt wird
  • mind. 2 Jahre in leitender Funktion (mind. OA) oder niedergelassen

            (Ausnahme: Erstantrag bei Neuantritt einer Chefarztstelle)

Inhaltliche/strukturelle Voraussetzungen:
In den Antragsformularen werden u.a. Daten zur Weiterbildungsstätte sowie Untersuchungs-/Behandlungszahlen mit Statistiken gefordert, die Aufschluss zum möglichen Umfang der Befugnis geben.

Weitere Informationen können Sie dem von der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz erstellten Informationsblatt entnehmen.

Antragsformulare können Sie telefonisch oder per e-mail bei uns anfordern; hier reichen Sie auch die Unterlagen ein. Die Befugnisse werden nach formaler und (bei mehr als einjährigen Befugnissen) inhaltlicher Begutachtung durch Fachreferenten an die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz gesandt. Den Bescheid erhalten Sie von dort.

Folgeantrag nach Ablauf der 7-jährigen Gültigkeit:
Weiterbildungsbefugnisse sind generell auf 7 Jahre Gültigkeit beschränkt. Sie erlöschen automatisch mit der im Bescheid genannten Frist.

Ein Folgeantrag erfolgt in vereinfachter Form mit reduzierten Unterlagen. Bitte fordern Sie auch hierzu die Formulare per e-mail an.
Als besonderen Service werden wir Ihnen ein Erinnerungsschreiben ca. 3 Monate vor Ablauf der Frist mit den benötigen Formularen zukommen lassen.

Ihre Ansprechpartner


Frau Bianca Altmeier
Tel.: 0651-99475915
E-Mail


Frau Birgit Heinz
Tel.: 0651 - 994759-12
E-Mail


Dr. med. Ernst Kühnen
Tel.: s.o. Weiterbildungsbeauftragter
E-Mail



Copyright | 2024 Bezirksärztekammer Trier. Letzte Aktualisierung: 15.05.2018
Impressum | Sitemap