Die Bezirksärztekammer Trier ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie ist die gesetzlich berufene Vertretung der im Bereich der Bezirksärztekammer Trier tätigen Ärztinnen und Ärzte.
Sie umfasst das Gebiet der Stadt Trier, des Kreises Trier-Saarburg, sowie des Landkreises Bernkastel-Wittlich, des Eifelkreises Bitburg-Prüm und des Vulkaneifelkreises Daun. Sitz der Bezirksärztekammer ist Trier.
Sie ist insbesondere für folgende Aufgaben zuständig:
Mitglied der Bezirksärztekammer ist, wer im Bereich der Kammer seinen Beruf als Ärztin/Arzt ausübt. Freiwillige Mitglieder der Bezirksärztekammer Trier sind die freiwilligen Mitglieder der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, die ihren Wohnsitz im Bereich der Bezirksärztekammer Trier haben.
Zurzeit betreut die Bezirksärztekammer etwa 2.350 Ärztinnen und Ärzte.
Die Bezirksärztekammer erhebt die zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen finanziellen Mittel auf der Grundlage einer Beitragsordnung von ihren Kammermitgliedern.
Organe der Bezirksärztekammer Trier sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. Die Vertreterversammlung besteht aus 30 von den Mitgliedern der Bezirksärztekammer Trier gewählten Vertreterinnen und Vertretern. Der Vorstand wird von den Mitgliedern der Vertreterversammlung in getrennten Wahlgängen gewählt. Die Amtszeit der Organe beträgt 5 Jahre.