Die neue Weiterbildungsordnung mit den Richtlinien zu den Inhalten ist am 02.01.2022 in Kraft getreten. Sie finden diese unter dem Stichwort Weiterbildungsordnung. Mit diesem Datum ist die Weiterbildungsordnung von 1996 endgültig außer Kraft. Übergangsweise können Bezeichnungen noch nach der bisher gültigen WBO vom 03.01.2006 erworben werden, sofern zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
1) Kammermitglied in einer der Bezirksärztekammern von Rheinland-Pfalz am 02.01.2022
2) Sie haben mit der Weiterbildung für diese Bezeichnung begonnen vor dem 02.01.2022
Die Landesärztekammer hat viele Fragen und Antworten auf die dortige Homepage gestellt. Diese sind hier zu finden.
Wir erlauben uns den Hinweis, dass aufgrund des hohen Beratungsbedarfs sich die Bearbeitungszeiten von Anfragen und Anträgen in den nächsten Monaten verlängern können. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.