/ Home / Weiterbildung / Allgemeines 

 




Weiterbildung
Für persönliche Termine und telefonische Beratung stehen wir zur Verfügung:

Mo – Do:
9.00 – 11.30 Uhr
und:
14.00 – 16.00 Uhr
Freitags
geschlossen!

Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.

Wir bitten um Verständnis, dass die Abt. Weiterbildung freitags nicht erreichbar ist. Vielen Dank.


Weiterbildung - Was ist zu beachten

Ärztliche Weiterbildung beinhaltet das Erlernen ärztlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten nach abge-schlossener ärztlicher Ausbildung und Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit. Kennzeichnend für die Weiterbildung ist die praktische Anwendung ärztlicher Kenntnisse in der am-bulanten, stationären und rehabilitativen Versorgung der Patienten.

Die Weiterbildung erfolgt in strukturierter Form, um in Gebieten die Qualifikation als Facharzt, darauf aufbauend eine Spezialisierung in Schwerpunkten oder in einer Zusatz-Weiterbildung zu erhalten.
Die vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte und Weiterbildungszeiten sind Mindestanforderungen. Die Weiterbildungszeiten verlängern sich individuell, wenn Weiterbildungsinhalte in der Mindestzeit nicht erlernt werden können.

(WBO für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz)

Für eine persönliche Beratung oder Abgabe von Antragsunterlagen bitten wir um  Terminvereinbarung.


Wichtiger Hinweis für Ärztinnen und Ärzte mit Berufserlaubnis
nach § 10 Bundesärzteordnung

Am 24.02.2016 ist eine Änderung von § 37 (2) HeilBG in Kraft getreten, wonach seit diesem Zeitpunkt mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn „die Ärztin oder der Arzt eine ärztliche Grundausbildung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 der Bundesärzteordnung i.d.F.v. 16. April 1987 (BGBl. I S. 1218) in der jeweils geltenden Fassung abgeschlossen hat oder über einen gleichwertigen Ausbildungsstand oder einen gleichwertigen Kenntnisstand, der durch Ablegen einer Kenntnisprüfung nachzuweisen ist, verfügt.“

Dies hat zur Folge, dass Sie für die Dauer Ihrer Berufserlaubnis „zum Zwecke der beruflichen Eingliederung/Abschluss der ärztlichen Ausbildung“ bis zur Feststellung des gleichwertigen Kenntnisstandes per Gutachten oder Kenntnisprüfung keine anrechnungsfähige Weiterbildung ableisten.

Eine Anrechnung von Weiterbildungszeiten kann erst ab Datum des Bestehens der Kenntnisprüfung / Erteilung einer gültigen Approbation  erfolgen.

Ihre Ansprechpartner


Frau Bianca Altmeier
Tel.: 0651-99475915
E-Mail


Frau Birgit Heinz
Tel.: 0651 - 994759-12
E-Mail


Dr. med. Ernst Kühnen
Tel.: s.o. Weiterbildungsbeauftragter
E-Mail






Copyright | 2024 Bezirksärztekammer Trier. Letzte Aktualisierung: 15.05.2018
Impressum | Sitemap