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Aktuelles
Neues T-Rezept ab dem 08.08.2022

Am 25. Juli 2022 wurde im Bundesanzeiger (BAnz AT 25.07.2022 B7) das Muster des amtlichen Vordrucks für das neue T- Rezept bekannt gemacht.

 


Die neuen T-Rezepte werden ab dem 08. August 2022 vom BfArM ausgegeben. Alle bisher ausgegebenen T-Rezepte behalten ihre Gültigkeit und sollten zunächst aufgebraucht werden. Dies reduziert Kosten für die Steuerzahlenden, spart Papier und schützt die Umwelt. Keinesfalls sollten T-Rezepte an das BfArM zurückgesandt werden.

Das T-Rezept wurde aufgrund einer Änderung des § 3a Absatz 2 AMVV angepasst. Ärztliche Personen sind danach nicht mehr verpflichtet, die Gebrauchsinformation des verschriebenen Fertigarzneimittels der Patientin oder dem Patienten vor Beginn der medikamentösen Behandlung auszuhändigen.

Weitergehende Informationen zu den neuen Mustern finden Sie bei der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft.

 



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