Mo – Do: | 9.00 – 11.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr |
Fr: | 9.00 – 13.00 Uhr |
Mo – Do: | 8.00 – 17.00 Uhr |
Fr: | 8.00 – 13.00 Uhr |
Die Geschäftsstelle der Bezirksärztekammer Trier erreichen Sie ab sofort in der Gottbillstraße 34a, 54294 Trier. Die Telefonnummern und Mail-Adressen bleiben unverändert!
Die Nutzung sozialer Medien gehört für viele Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Patientinnen und Patienten mittlerweile zum Alltag. Soziale Medien können ein direktes Arzt-Patient-Gespräch sinnvoll ergänzen. Wichtig aber ist, bei der Nutzung sozialer Medien die ärztliche Schweigepflicht und den Datenschutz stets zu beachten. Um Ärztinnen und Ärzte sowie Medizinstudierende für die Besonderheiten der Kommunikation über soziale Medien zu sensibilisieren, hat die Bundesärztekammer (BÄK) ihre Handreichung für Ärztinnen und Ärzte in den sozialen Medien aktualisiert.
[mehr...]„Wir sind tief betroffen und sehr traurig über den plötzlichen Tod von Prof. Dr. Frieder Hessenauer, dem früheren und langjährigen Präsidenten der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, der am vergangenen Montag im Alter von 69 Jahren gestorben ist“, so Dr. Günther Matheis, Präsident der Landesärztekammer.
[mehr...]Die Akademie für Ärztliche Fortbildung in Rheinland-Pfalz hat in Kooperation mit den Landesärztekammern RLP und Hessen sowie dem Rheinland-Pfälzischen Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit ein Kurskonzept für Wiedereinsteiger*Innen in den Beruf der/des MFA entwickelt.
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Weiterbildungsverbünde in der Allgemeinmedizin kommen beim medizinischen Nachwuchs gut an. Seit rund fünf Jahren initiieren in Rheinland-Pfalz Kassenärztliche Vereinigung (KV RLP), Landesärztekammer (LÄK RLP) und Krankenhausgesellschaft (KG RP) diese gemeinsam. Nun ist das Erfolgsmodell auch auf andere Fachrichtungen übertragbar. Möglich macht dies eine neue Vereinbarung zwischen den drei Partnerinnen der Koordinierungsstelle Weiterbildung. Die Vereinbarung regelt Weiterbildungsverbünde nun beispielsweise auch in der Dermatologie, der Gynäkologie oder der Pädiatrie. Damit steht diese komfortable Weiterbildungslösung einer noch größeren Anzahl an Nachwuchsärztinnen und Nachwuchsärzten offen.
[mehr...]Die ersten Vorboten für die kommende Erkältungszeit sind da. Die Aktivitäten der akuten Atemwegserkrankungen sind angestiegen und liegen aktuell deutlich über den Werten der Vorsaison. Im ambulanten Bereich wurden bundesweit deutlich mehr Arztbesuche wegen akuten respiratorischen Erkrankungen registriert und liegen ebenfalls deutlich über dem Niveau der Vorjahre. Es zirkulieren verschiedene Atemwegserreger und zunehmend werden auch Influenzaviren nachgewiesen.
[mehr...]Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz fordert die Bundesregierung auf, das vorgesehene Verbot der Ex-Post-Triage zu streichen. Das Verbot ist im Gesetzentwurf des 2. Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgesehen. Eine Ex-Post-Triage soll im Extremfall möglich sein können, so die rheinland-pfälzischen Ärztinnen und Ärzte in einer Resolution. Eine Ex-Post-Triage greift dann, wenn eine bereits zugeteilte intensivmedizinische Ressource neu verteilt werden muss, weil keine Behandlungskapazitäten mehr vorhanden sind. Dieser Fall könnte während einer Pandemie eintreten, wenn aufgrund knapper Kapazitäten in den Krankenhäusern eine Behandlungspriorisierung erfolgen müsste. Solche Situationen traten zu Pandemiebeginn in italienischen Krankenhäusern auf.
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„Augen verschließen und Wegducken hilft nicht mehr weiter: Die demografische Entwicklung schlägt bei den Ärztinnen und Ärzten genauso zu Buche wie in der Gesamtbevölkerung.“ Dr. Günther Matheis, Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, hält daher eine Erhöhung der Anzahl der Medizin-Studienplätze für ein Gebot der Stunde. Seine Forderung: „Wir brauchen mindestens zehn bis 15 Prozent mehr Studienplätze, um den künftigen ärztlichen Versorgungsbedarf überhaupt noch mit gutem Niveau decken zu können.“
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wir dürfen Sie darüber informieren, dass das Bundesgesundheitsministerium umfangreiche Informationen zu Bezug, Bevorratung und Abgabe von Paxlovid (Wirkstoffe Nirmatrelvü- / Ritonavir) zur Therapie von COVID-19-Patientinnen und -Patienten mit Risikofaktoren zusammengestellt hat. Hintergrund ist, dass hausärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte seit dem 18. August 2022 Paxlovid direkt von ihrer Bezugsapotheke erhalten, in der Arztpraxis vorhalten und an ihre Patientinnen und Patienten abgeben können. Pro Arztpraxis dürfen maximal fünf Packungen vorgehalten werden. Eine Bevorratung von Nirmatrelvir/Ritonavir ist außerdem in der ambulanten Notfallversorgung und in vollstationären Pflegeeinrichtungen möglich. Bei Abgabe von Nirmatrelvir/Ritonavir muss eine vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellte Patienteninformation ausgehändigt werden.
Die Bundesärztekammer hat die Informationen des BMG auf ihrer Internetseite veröffentlicht (https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/corona-pandemie).
Am 25. Juli 2022 wurde im Bundesanzeiger (BAnz AT 25.07.2022 B7) das Muster des amtlichen Vordrucks für das neue T- Rezept bekannt gemacht.
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Landesärztekammer bedankt sich bei allen Ärztinnen und Ärzten, die trotz eigener Betroffenheit durch die Flutkatastrophe in den Regionen weiter Sprechstunden angeboten haben
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