Ethikkomitee

Satzung des Ethikkomitees

Mit Beschluss des 111. Deutschen Ärztetages wurde die Bundesärztekammer zur Etablierung einer ambulanten Ethikberatung bei den Landesärztekammern aufgefordert. 

Vor dem Hintergrund des festgestellten Bedarfs einer ambulanten Ethikberatung wurde für den Bereich der Bezirksärztekammer Trier eine Geschäftsordnung erarbeitet, die die Vertreterversammlung am 30.05.2012 einstimmig beschlossen hat. Damit ist der Kammerbezirk Trier einer der ersten in Deutschland, der dieses wichtige Thema aufgreift. Durch diese Geschäftsordnung soll den niedergelassenen Ärzten, insbesondere Hausärzten, Unterstützung in Fragestellungen moralischer und damit ethischer Grenzfälle gewährt werden. 

Konkret beabsichtigt die ambulante Ethikberatung die Errichtung eines professionellen und interdisziplinären Gremiums mit dem Ziel, gegenüber dem niedergelassenen Arzt in Konfliktfällen eine standesrechtlich autorisierte Empfehlung abgeben zu können, ohne die medizinische Verantwortlichkeit des behandelnden Arztes in Frage zu stellen. Es ist nicht möglich, dass sich betroffene Angehörige oder Pflegekräfte direkt an das Ethikkomitee wenden.

Die Geschäftsordnung für die ambulante Ethikberatung wurde vom Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung mit Schreiben vom 19.11.2012, AZ 53 01 632, gem. § 14 Abs. 7 HeilBG RLP genehmigt.

Durch die Tätigkeit der ambulanten Ethikberatung sollen die Aufgaben der bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz errichteten Ethikkommission nicht berührt werden. Insoweit versteht sich die ambulante Ethikberatung als Gremium ausschließlich für den Bereich der Beratung niedergelassener Ärzte in Konfliktfällen der ambulanten Versorgung.

Handelnde Organe der ambulanten Ethikberatung sind ein Vorstand und ein Beirat, die von der Bezirksärztekammer Trier bestellt werden. Dem Vorstand gehören derzeit an: 

Dr. med. W. Schäfgen, Trierweiler, Vorsitzender,
Dr. med. L. Arimond, Trier, stellvertretende Vorsitzende,
Dr. med. M. Burg, Trier, stellvertretende Vorsitzende.

Der interdisziplinär besetzte Beirat besteht aus sechs Mitgliedern: 

Psychoonkologie: PD Dr. Dipl. Psych. F. Gerhards, Trier
Rechtswissenschaften: Prof. Dr. jur. M. Spaetgens, Trier
Vertreter der Pflege: Fr. R. Krell, Trier
Palliativmedizin: Dr. med. R. Langenbach, Trier
Theologie: Prof. Dr. J. Brantl, Trier
Bezirksärztekammer Trier: Dr. med. W. Gradel, Trier

Daneben wird mit den o.g. Fachgruppen ein Pool von Sachverständigen gebildet, die ebenfalls von der Bezirksärztekammer zu berufen sind. 

Die Mitglieder des Vorstandes und des Beirates sind an keine Weisungen gebunden.

Wenn ein niedergelassener Arzt in einem Konfliktfall den Wunsch nach einer Einberufung des ambulanten Ethikkomitees hat, kann er sich an die Bezirksärztekammer wenden, die das Anliegen an eines der Vorstandsmitglieder weiterleitet. Dieses stellt nach eigenem Ermessen eine Gruppe von Sachverständigen aus dem Pool zusammen, um die beratende Funktion des Ethikkomitees gewährleisten zu können. Die Beratungen des Komitees unterliegen der Verschwiegenheit. 

Die Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Abgabe einer fachlichen Stellungnahme erfolgt durch Mehrheitsbeschluss. Dem beratenen Arzt wird das Ergebnis der Abstimmung mitgeteilt. Ein Minderheitsvotum wird dokumentiert. Dem Vorstand ist nach seinem Ermessen die Hinzuziehung externer, dem Beirat nicht angehöriger Experten, gestattet.

Eine Kontaktaufnahme mit dem ambulanten Ethikkomitee kann über die Geschäftsstelle der Bezirksärztekammer Trier erfolgen. Von dort erfolgt die weitere Koordination der Anfragen.