Prüfung

Prüfungsablauf und Prüfungsunterlagen

Antragstellung:

Für Ihre Antragstellung verwenden Sie bitte das zum Download bereit stehende Formular Antrag auf Anerkennung für alle Bezeichnungen und beachten Sie die auf Seite 2 aufgelisteten Unterlagen, die diesem in 4-facher Ausfertigung beizufügen sind.

Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise:

  • Die Antragstellung erfolgt nach Ableistung aller Weiterbildungszeiten und –inhalte.
  • Bitte nutzen Sie diese Checkliste für eine problemlose Antragstellung.
  • Wenn Sie einen Antrag für eine Schwerpunkt-/Zusatzbezeichnung/Fachkunde stellen, ist es ausreichend, neben den übrigen Unterlagen die hierfür relevanten Zeugnisse einzureichen sowie ggfls. erforderliche Kursbescheinigungen und sonstige Nachweise.

Vollständige Antragsunterlagen verkürzen die Bearbeitungszeit bis zur Prüfung und vermeiden zeitaufwändige Rückfragen.
Gerne können Sie Ihren Antrag persönlich bei uns einreichen; bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin. Ärztinnen und Ärzte mit den Anfangsbuchstaben (Nachname) A – L wenden sich bitte an Frau Altmeier, mit den Anfangsbuchstaben (Nachname) M - Z wenden sich bitte an Frau Heinz.

Zeitgleich mit der Versendung der Antragsunterlagen an die Fachreferenten zur inhaltlichen Vorprüfung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit Anforderung der bei Antragstellung fällig werdenden Gebühr in Höhe von 200,00 Euro.

Prüfung:

Es finden keine festgelegten „Prüfungswochen“ im Jahr statt, Termine werden bei uns individuell vergeben. Ca. zwei Monate nach vollständiger Antragstellung kann mit einem Prüfungstermin gerechnet werden; Verzögerungen sind in den Ferienzeiten möglich.

Die schriftliche Einladung erhalten Sie mindestens zwei Wochen vor dem Termin; diese finden in den Sitzungsräumlichkeiten unserer Bezirksärztekammer statt. 
Bitte teilen Sie umgehend per E-Mail mit, ob Sie den Termin wahrnehmen.

Als Prüfer werden die Mitglieder der zu Beginn einer Legislaturperiode gewählten Prüfungsausschüsse, ggfls. externe Fachreferenten, tätig. Diese werden Ihnen vor der Prüfung nicht namentlich benannt.