Zertifizierung

Zertifizierung von Fortbildungsveranstaltungen

Online Zertifizierung

Verfahren der Antragstellung und Einhaltung der Fristen

Zum 01.01.2026 tritt die neue Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz  in Kraft.
Bitte beachten Sie folgende formale Änderungen:

Anträge sind vollständig mindestens 4 Wochen vor Beginn der Fortbildung einzustellen.

Nach der neuen Fortbildungsordnung ist der Veranstalter verpflichtet, die Teilnehmerlisten zu melden

Über den LINK punktemeldung.eiv-fobi.de können Sie als Veranstalter die Teilnehmer mit der jeweiligen EFN-Nummer des Arztes (Barcode-Nummer) an den EIV (elektronischer Informationsverteiler) der Bundesärztekammer melden. Sie benötigen dafür ein Passwort = TAN, welches im Antragsprogramm unter den Detaildaten aufgeführt ist. Der EIV übermittelt die Fortbildungspunkte automatisch auf die Fortbildungskonten der Ärzte. Deshalb bitten wir Sie, dies ausdrücklich in Ihrer Institution zu kommunizieren. Vielen Dank!

Sie können direkt über das Internet Veranstaltungen zur Zertifizierung anmelden. 
Ein Benutzerhandbuch finden Sie auf der Startseite der Zertifizierung. 

Zur Online-Zertifizierung

Mitglieder melden Ihre Veranstaltungen bitte über den Mitgliederbereich an.