Ausbildungsvertrag

Der Berufsausbildungsvertrag

Einreichung der Berufsausbildungsverträge bei der Bezirksärztekammer Trier

Wichtiger Hinweis zur Vertragserstellung

Ab dem 17.11.2025 können neue Ausbildungsverträge ausschließlich digital über die Plattform “Baek Trier App” erstellt, unterschrieben und eingereicht werden.

Digital und einfach

Wir freuen uns, dass Sie einem jungen Menschen einen Ausbildungsplatz ermöglichen. Um Sie dabei bestmöglich zu unterstützen, stellen wir Ihnen eine moderne Online-Lösung zur Verfügung, mit der Sie den gesamten Vertragsprozess einfach, sicher und vollständig digital abwickeln können.

Bevor Sie mit der ersten Eingabemaske beginnen, möchten wir Ihnen vier wichtige Hinweise für eine reibungslose Nutzung mitgeben. Anschließend können Sie den Ausbildungsvertrag direkt online ausfüllen und abschließen.

  • Minderjährige/r Auszubildende/r
    Sollte Ihr/e zukünftige/r Auszubildende/r zu Vertragsbeginn noch minderjährig sein, ist es zwingend notwendig, dass Ihnen vor Ausbildungsbeginn die Untersuchungsbescheinigung nach § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz vorgelegt wird. Diese Untersuchungsbescheinigung muss der Bezirksärztekammer Trier bei Vorlage der Ausbildungsverträge zur Eintragung beigelegt werden. Ein Fehlen dieser Bescheinigung führt automatisch zur Nichteintragung des Ausbildungsvertrages. Eine Beschäftigung ohne Vorlage dieser Bescheinigung stellt einen Verstoß gegen § 35 Berufsbildungsgesetz sowie § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz dar.
  • Zwischenspeichern
    Sie müssen das Online-Formular vollständig ausfüllen. Nach dem Ausfüllen des gesamten Formulars haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag zu speichern, später wieder aufzurufen und bei Bedarf Änderungen vorzunehmen. Sobald alle Angaben final geprüft wurden, kann der Vertrag digital signiert und direkt über die Plattform versendet werden.
  • Ihre Betriebsnummer wird benötigt
    Die Betriebsnummer – nicht mit der Betriebsstättennummer der KV RLP zu verwechseln - ist eine achtstellige Nummer, die in Deutschland zur automatisierten Datenübertragung im Bereich der Sozialversicherung zwischen Arbeitgebern und öffentlichen Stellen dient. Die Nummer identifiziert ein Unternehmen eindeutig im Kontakt mit Behörden. Sie erhalten die Nummer online beim Betriebsnummern Service der Arbeitsagentur. Einmal vergeben, finden Sie die Nummer auf Ihren bisherigen Belegen, z.B. den Beitragsnachweisen oder Ausdrucken von Sozialversicherungsmeldungen, aber auch in den Verwendungszweck Angaben der Zahlungsvorgänge der monatlichen Sozialversicherungsbeiträge (Krankenkassenbeiträge der Praxismitarbeiter/-innen). Sie können diese Nummer ggf. auch bei Ihrer Steuerberatung erfragen.
  • Die E-Mail-Adresse der/des Auszubildenden
    Für die Vertragserstellung benötigen Sie die E-Mail-Adresse der/des Auszubildenden. 
    Nach Übermittlung des Vertrags erhält der/die Auszubildende eine E-Mail mit einer Übersicht des Formulars und kann den Vertrag anschließend digital prüfen und signieren. Bei minderjährigen Auszubildenden sind zusätzlich Name, Anschrift und E-Mail-Adresse der Erziehungsberechtigten erforderlich.

    Hinweis: Ist der/die Auszubildende bereits im System registriert (z.B. aufgrund eines Wechsels), nutzen Sie bitte die bereits hinterlegte E-Mail-Adresse.
     
  • Zur Vertragseingabe:

Nutzen Sie bitte folgenden Link: https://baek-trier-app.de/contracts

Erstmalige Ausbildung?

Sofern Sie bisher noch nicht ausgebildet haben, wenden Sie sich bitte zunächst an die Geschäftsstelle, sodass wir Ihren Account anlegen können: mfa@aerztekammer-trier.de