Datenschutz-Grundverordnung
Europäische Datenschutz-Grundverordnung
Datenschutz spielt besonders in der Medizin, in der Behandlung von Patienten und dem Umgang mit Gesundheitsdaten eine zentrale Rolle. Um dieser wichtigen Aufgabe gerecht zu werden, sollten Ärztinnen und Ärzte die geltenden rechtlichen Vorgaben kennen und beachten. Neue Regelungen kommen immer wieder hinzu. So wie die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
Die neue » Datenschutz-Grundverordnung wird künftig europaweit das Datenschutzrecht verbindlich und unmittelbar regeln. Im Bereich der Gesundheitsversorgung ändern sich daher die rechtlichen Bedingungen für die Verarbeitung von Patientendaten.
Vermutlich tun Sie schon eine ganze Menge, um patientenbezogene Daten zu schützen und wir werden Ihnen zusätzliche Tipps und Hinweise geben, wie Sie Ihre Schutzmaßnahmen noch verbessern können und sollten.
Über das Thema und die bevorstehenden Rechtsänderungen werden Sie im Laufe dieses Jahres durch verschiedene Aktivitäten insbesondere der » Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP), dem » Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) und die betroffenen Heilberufskammern vorbereitet werden.
Mit der Initiative » „Mit Sicherheit gut behandelt“ bieten die KV RLP und der LfDI zudem eine landesweite Veranstaltungsreihe zu den bevorstehenden Rechtsänderungen an. Dabei sollen einzelne für Sie bedeutsame Aspekte der DS-GVO erläutert und zugleich Raum für themenbezogene Diskussionen gegeben werden. Sowohl die Landesärztekammer als auch die Landespsychotherapeutenkammer unterstützen das Veranstaltungsangebot.
Die Datenschutzempfehlungen der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung finden Sie » hier...