(elektr.) Arztausweis
Arztausweis (Kostenfrei)
Ein Arztausweis im Scheckkartenformat kann formlos beantragt werden. Bitte reichen Sie eine Kopie Ihres Ausweisdokuments sowie ein aktuelles Passfoto ein.
Bisher ausgegebene Papierausweise behalten bis zum Erreichen ihres Ablaufdatums ihre Gültigkeit; bitte verwenden Sie diesen wie gewohnt weiter.
Der Austausch gegen den neuen Ausweis erfolgt nach Ablauf der Gültigkeit des Papierausweises.
Das Layout ist angelehnt an den elektronischen Arztausweis. Auf der Rückseite befinden sich der Barcode mit der Fortbildungsnummer sowie ein QR-Code für die Ausweisnummer. Der Ausweis ist ab Ausstellung 5 Jahre gültig.
Elektronischer Heilberufsausweis (kostenpflichtig)
Der Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (PDSG) und weitere Gesetze rund um die Digitalisierung wie das Digitale-Versorgung-Gesetz und das Terminservice- und Versorgungsgesetz bringen digitale Anwendungen, die den Besitz eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) spätestens ab Anfang 2021 nötig machen.
Das Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (PSDG) enthält verschiedene Fristen, die es nötig machen, dass Ärztinnen und Ärzte, Kliniker ebenso wie Niedergelassene, handeln, wenn sie keine Sanktionen in Kauf nehmen wollen.
Die Bezirksärztekammer Trier empfiehlt ihren Mitgliedern, frühzeitig einen eHBA zu beantragen.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über den Mitgliederbereich der Bezirksärztekammer Trier.
Für die Anmeldung benötigen Sie Ihre Mitgliedsnummer (MNR). Diese finden Sie bspw. auf den Unterlagen zur Beitragsveranlagung. Sofern Ihnen das Passwort nicht bekannt ist, können Sie sich ein neues Passwort generieren. Dieses wird an ihre E-Mailadresse gesandt, die der Bezirksärztekammer Trier bekannt ist.
Im Mitgliederbereich können Sie unter den zugelassenen Kartenherstellern (Vertrauensdiensteanbieter) auswählen.
Das Antragsverfahren bei der Bezirksärztekammer ist kostenfrei. Die Kosten für den elektronischen Heilberufsausweis der Anbieter liegen bei ca. 8 € im Monat. Allerdings stellen einzelne Anbieter die Kosten für die gesamte Vertragslaufzeit in Rechnung.
Sofern Sie einen Anbieter ausgewählt haben, müssen Sie einwilligen, damit die vorbefüllten Antragsdaten aus unserem Meldesystem an den Kartenhersteller übertragen werden. Anschließend öffnet sich ein neues Browserfenster bei dem gewählten Kartenhersteller. Dort müssen Sie Ihren Antrag vervollständigen. Bei einzelnen Anbietern müssen Sie sich zusätzlich an einem Portal anmelden.
Sollten Sie feststellen, dass bei den vorbefüllten Daten eine Änderung notwendig ist, wenden Sie sich bitte vor dem Abschluss des Antrags an das Meldewesen.
PostIdentverfahren
Hinweisen möchten wir darauf, dass die Postämter seit dem 30.09.2020 nicht mehr verpflichtet sind, die ausgedruckten Antragsunterlagen an den Anbieter zu senden. Die Antragsunterlagen müssen deshalb direkt an den gewählten Kartenhersteller (Vertrauensdiensteanbieter) gesendet werden.
Bei der Identifizierung mit dem ein sogen. PostIdentverfahren gibt es eine Änderung. Teilweise werden die Kartenhersteller ein PostIdent-Formular bereitstellen (SHC und medisign). Mit diesem müssen Sie zu einem Postamt gehen, um mit dem bei der Antragstellung angegebenen Ausweisdokument die Identifizierung durchführen.
Bei einigen Kartenherstellern (T-System und Bundesdruckerei) müssen Sie das Postident-Formular selbst über einen bereitgestellten Link generieren und herunterladen. Anschließend können Sie die die Identifizierung bei einem Postamt durchführen.
Wichtige Hinweise:
Die Produktionsdauer kann bei einzelnen Kartenherstellern aktuell einige Wochen in Anspruch nehmen. Darauf hat die Ärztekammer keinen Einfluss. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den ausgewählten Kartenhersteller.
Bei Fragen können Sie sich gerne an das Meldewesen wenden:
Oder Sie senden uns eine Mail: info(at)aerztekammer-trier.de