Aktuelles

Digitale Antragstellung für Weiterbildungsbefugnisse ab sofort möglich

(vom 5. Mai 2025)

Seit dem 5. Mai 2025 steht Ihnen unser neues Online-Verfahren zur Beantragung von Weiterbildungsbefugnissen (Neuanträge und Verlängerungen) zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über den Mitgliederzugang auf unserer Website.

👉 Hier gelangen Sie direkt zu Ihrem Mitgliederzugang 

Was ist neu?

Mit der heutigen Freischaltung des Programms können Anträge ab sofort bequem digital gestellt werden.

Wichtig:

  • Bereits gestellte Papieranträge werden nur noch bis zum 30. Juni 2025 bearbeitet. 

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Automatisch vorausgefüllte Formulare auf Basis Ihrer bei uns hinterlegten Daten.
  • Klar strukturierter Antragsprozess, der Sie Schritt für Schritt begleitet.
  • Reduzierung von Rückfragen dank integrierter Hinweise auf notwendige Dokumente (z. B. Weiterbildungscurriculum, Fallzahlen etc.).
  • Schnellere Bearbeitung durch digitale Übermittlung und strukturierte Daten.

Fragen?

Bei Rückfragen zur Antragstellung steht Ihnen unsere Abteilung Weiterbildung gerne zur Verfügung:
📞 0651 994759-14

Weitere Informationen sowie eine einfache Anleitung zum neuen Online-Verfahren finden Sie unter:
🔗 www.laek-rlp.de/weiterbildung/weiterbildungsbefugnis

 

 

Befugnisse für eine Facharztweiterbildung nach der WBO 2006: 

(vom 16. September 2024)

Die nach Weiterbildungsordnung 2006 erteilten Befugnisse zu einer Facharztweiterbildung galten auch für die neue Weiterbildungsordnung 2022 bislang im Rahmen einer Übergangsregelung befristet bis zum 31.12.2024 fort.

Die Weiterbildungsordnung ist nun dahingehend geändert worden, dass diese Übergangsregelung bis zum 31.12.2025 fortgeschrieben wird. Neue Befugnisse nach der WBO 2022 müssen demnach bis spätestens 31.12.2025 beantragt werden. Wir empfehlen die Anträge ab dem 2. Quartal 2025 einzureichen. Bereits nach der neuen WBO 2022 erteilten Befugnisse sind hiervon nicht betroffen.

Dies gilt nur für Befugnisse in den Gebieten, für die Zusatzweiterbildungen wurden diese bereits im Jahr 2022 aktualisiert.

 

 

Neue Weiterbildungsordnung

(vom 2. Januar 2022)

Die neue Weiterbildungsordnung mit den Richtlinien zu den Inhalten ist am 02.01.2022 in Kraft getreten. Sie finden diese unter dem Stichwort Weiterbildungsordnung. Mit diesem Datum ist die Weiterbildungsordnung von 1996 endgültig außer Kraft. Übergangsweise können Bezeichnungen noch nach der bisher gültigen WBO vom 03.01.2006 erworben werden, sofern zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

1) Kammermitglied in einer der Bezirksärztekammern von Rheinland-Pfalz am 02.01.2022 

2) Sie haben mit der Weiterbildung für diese Bezeichnung begonnen vor dem 02.01.2022 

Die Fristen zum Erwerb nach WBO 2006 laufen für die Zusatz- und Schwerpunktbezeichnungen am 01.01.2027 und für die Gebietsbezeichnungen am 01.01.2030 ab.

Die Bundesärztekammer hat viele Fragen und Antworten auf die dortige Homepage gestellt. Diese sind unter https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/aus-fort-und-weiterbildung/aerztliche-weiterbildung/elogbuch/faq zu finden.

In den nächsten Monaten werden auch die Weiterbildungsbefugnisse in Bezug auf die neue WBO von der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz überprüft.