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Weiterbildungsbefugnis nach der WBO 2022 beantragen !

Seit dem 01.01.2026 gelten Weiterbildungsbefugnisse, die noch nach der WBO 2006 erteilt wurden, nur noch bis zum Ablaufdatum für die Bestätigung von Weiterbildung nach der WBO 2006. Für alle Zeugnisse, die auf der Grundlage der WBO 2022 erteilt werden, muss eine entsprechende Befugnis nach der WBO 2022 vorliegen. Bitte prüfen Sie die Gültigkeit Ihrer aktuellen Weiterbildungsbefugnis und stellen ggf. einen neuen Antrag über unser Mitgliederportal. Eine persönliche Aufforderung hierzu erhalten Sie nicht. Anträge in Papierform können seit Mai 2025 nicht mehr gestellt werden.

Weiterbildungsbefugnisse nur noch in digitaler Form

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Automatisch vorausgefüllte Formulare auf Basis Ihrer bei uns hinterlegten Daten.
  • Klar strukturierter Antragsprozess, der Sie Schritt für Schritt begleitet.
  • Reduzierung von Rückfragen dank integrierter Hinweise auf notwendige Dokumente (z. B. Weiterbildungscurriculum, Fallzahlen etc.).
  • Schnellere Bearbeitung durch digitale Übermittlung und strukturierte Daten.

Fragen?

Bei Rückfragen zur Antragstellung steht Ihnen unsere Abteilung Weiterbildung gerne zur Verfügung:
📞 0651 994759-14

Weitere Informationen sowie eine einfache Anleitung zum neuen Online-Verfahren finden Sie unter:
🔗 www.laek-rlp.de/weiterbildung/weiterbildungsbefugnis

 

 

Übergangsbestimmungen für Zusatz- und Schwerpunktbezeichnungen laufen am 01.01.2027 ab

Der Erwerb von Zusatz- und Schwerpunktbezeichnungen auf der Grundlage der WBO 2006 ist nur noch bis zum 01.01.2027 möglich (Ausschlussfrist). Bei Antragstellung müssen alle Voraussetzungen zum Erwerb erfüllt sein. Ab dem 02.01.2027 können diese Bezeichnungen nur noch nach den Vorgaben der WBO 2022 erworben werden, auch wenn die Weiterbildung bereits vor dem 02.01.2022 (Inkrafttreten der aktuellen WBO) begonnen wurde. Für die Facharztanerkennungen endet diese Frist am 01.01.2030.