Aktuelles
Weiterbildungsbefugnis nach der WBO 2022 beantragen !
Seit dem 01.01.2026 gelten Weiterbildungsbefugnisse, die noch nach der WBO 2006 erteilt wurden, nur noch bis zum Ablaufdatum für die Bestätigung von Weiterbildung nach der WBO 2006. Für alle Zeugnisse, die auf der Grundlage der WBO 2022 erteilt werden, muss eine entsprechende Befugnis nach der WBO 2022 vorliegen. Bitte prüfen Sie die Gültigkeit Ihrer aktuellen Weiterbildungsbefugnis und stellen ggf. einen neuen Antrag über unser Mitgliederportal. Eine persönliche Aufforderung hierzu erhalten Sie nicht. Anträge in Papierform können seit Mai 2025 nicht mehr gestellt werden.
Weiterbildungsbefugnisse nur noch in digitaler Form
(vom 5. Mai 2025)
Ihre Vorteile im Überblick:
- Automatisch vorausgefüllte Formulare auf Basis Ihrer bei uns hinterlegten Daten.
- Klar strukturierter Antragsprozess, der Sie Schritt für Schritt begleitet.
- Reduzierung von Rückfragen dank integrierter Hinweise auf notwendige Dokumente (z. B. Weiterbildungscurriculum, Fallzahlen etc.).
- Schnellere Bearbeitung durch digitale Übermittlung und strukturierte Daten.
Fragen?
Bei Rückfragen zur Antragstellung steht Ihnen unsere Abteilung Weiterbildung gerne zur Verfügung:
📞 0651 994759-14
Weitere Informationen sowie eine einfache Anleitung zum neuen Online-Verfahren finden Sie unter:
🔗 www.laek-rlp.de/weiterbildung/weiterbildungsbefugnis
Befugnisse für eine Facharztweiterbildung nach der WBO 2006:
(vom 16. September 2024)
Die nach Weiterbildungsordnung 2006 erteilten Befugnisse zu einer Facharztweiterbildung galten auch für die neue Weiterbildungsordnung 2022 bislang im Rahmen einer Übergangsregelung befristet bis zum 31.12.2024 fort.
Die Weiterbildungsordnung ist nun dahingehend geändert worden, dass diese Übergangsregelung bis zum 31.12.2025 fortgeschrieben wird. Neue Befugnisse nach der WBO 2022 müssen demnach bis spätestens 31.12.2025 beantragt werden. Wir empfehlen die Anträge ab dem 2. Quartal 2025 einzureichen. Bereits nach der neuen WBO 2022 erteilten Befugnisse sind hiervon nicht betroffen.
Dies gilt nur für Befugnisse in den Gebieten, für die Zusatzweiterbildungen wurden diese bereits im Jahr 2022 aktualisiert.
Neue Weiterbildungsordnung
(vom 2. Januar 2022)
Die neue Weiterbildungsordnung mit den Richtlinien zu den Inhalten ist am 02.01.2022 in Kraft getreten. Sie finden diese unter dem Stichwort Weiterbildungsordnung. Mit diesem Datum ist die Weiterbildungsordnung von 1996 endgültig außer Kraft. Übergangsweise können Bezeichnungen noch nach der bisher gültigen WBO vom 03.01.2006 erworben werden, sofern zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
1) Kammermitglied in einer der Bezirksärztekammern von Rheinland-Pfalz am 02.01.2022
2) Sie haben mit der Weiterbildung für diese Bezeichnung begonnen vor dem 02.01.2022
Die Fristen zum Erwerb nach WBO 2006 laufen für die Zusatz- und Schwerpunktbezeichnungen am 01.01.2027 und für die Gebietsbezeichnungen am 01.01.2030 ab.
Die Bundesärztekammer hat viele Fragen und Antworten auf die dortige Homepage gestellt. Diese sind unter https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/aus-fort-und-weiterbildung/aerztliche-weiterbildung/elogbuch/faq zu finden.
In den nächsten Monaten werden auch die Weiterbildungsbefugnisse in Bezug auf die neue WBO von der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz überprüft.


