Aktuelles

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Befugnisse für eine Facharztweiterbildung nach der WBO 2006: (vom 16.09.2024)

Die nach Weiterbildungsordnung 2006 erteilten Befugnisse zu einer Facharztweiterbildung galten auch für die neue Weiterbildungsordnung 2022 bislang im Rahmen einer Übergangsregelung befristet bis zum 31.12.2024 fort.

Die Weiterbildungsordnung ist nun dahingehend geändert worden, dass diese Übergangsregelung bis zum 31.12.2025 fortgeschrieben wird. Neue Befugnisse nach der WBO 2022 müssen demnach bis spätestens 31.12.2025 beantragt werden. Wir empfehlen die Anträge ab dem 2. Quartal 2025 einzureichen. Bereits nach der neuen WBO 2022 erteilten Befugnisse sind hiervon nicht betroffen.

Dies gilt nur für Befugnisse in den Gebieten, für die Zusatzweiterbildungen wurden diese bereits im Jahr 2022 aktualisiert.

 

Ablauf der Übergangsbestimmungen zum Erwerb von neuen Bezeichnungen der WBO 2022: (vom 16.09.2024)

Mit Inkrafttreten der WBO 2022 am 02.01.2022 wurden 10 neue Bezeichnungen (FA für Innere Medizin und Infektiologie, ZB Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen, Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner, Ernährungsmedizin, Immunologie, Sexualmedizin, Spezielle Kardiologie und EMAHF, Transplantationsmedizin, Krankenhaushygiene, Spezielle Kinder- und Jugendurologie) eingeführt, die bis zum 01.01.2025 (Datum des Antragseingangs) nach den erleichterten Regelungen gemäß § 20 Abs. 7 WBO erworben werden können. 

Bei Antragstellung müssen alle Voraussetzungen vorliegen und die geforderten Inhalte bis zum Stichtag erfüllt sein. Bitte beachten Sie die Ausschlussfrist, später eingehende Anträge müssen nach den regulären Weiterbildungsvorgaben der jeweiligen Bezeichnung beurteilt werden

 

Neue Weiterbildungsordnung (vom 02.01.2022)

Die neue Weiterbildungsordnung mit den Richtlinien zu den Inhalten ist am 02.01.2022 in Kraft getreten. Sie finden diese unter dem Stichwort Weiterbildungsordnung. Mit diesem Datum ist die Weiterbildungsordnung von 1996 endgültig außer Kraft. Übergangsweise können Bezeichnungen noch nach der bisher gültigen WBO vom 03.01.2006 erworben werden, sofern zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

1) Kammermitglied in einer der Bezirksärztekammern von Rheinland-Pfalz am 02.01.2022 

2) Sie haben mit der Weiterbildung für diese Bezeichnung begonnen vor dem 02.01.2022 

Die Fristen zum Erwerb nach WBO 2006 laufen für die Zusatz- und Schwerpunktbezeichnungen am 01.01.2027 und für die Gebietsbezeichnungen am 01.01.2030 ab.

Die Bundesärztekammer hat viele Fragen und Antworten auf die dortige Homepage gestellt. Diese sind unter https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/aus-fort-und-weiterbildung/aerztliche-weiterbildung/elogbuch/faq zu finden.

In den nächsten Monaten werden auch die Weiterbildungsbefugnisse in Bezug auf die neue WBO von der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz überprüft.