Verkürzung

NEU: Empfehlungen für die Verkürzung der Ausbildungszeit der Medizinischen Fachangestellten in Rheinland-Pfalz

Gemäß § 8 Abs. 1 und § 45 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes -BBiG- besteht in besonderen Fällen die Möglichkeit einer Ausbildungszeitverkürzung.

Diese richten sich nach den Empfehlungen Bundesinstituts für berufliche Bildung