Meldewesen
Meldewesen der Kammer
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Wir bitten um Verständnis, dass die Abt. Meldewesen dienstags und donnerstags vormittags nicht erreichbar ist. Vielen Dank.
Jede/r Ärztin/Arzt hat sich nach Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit im Bereich der Bezirksärztekammer Trier binnen eines Monats bei unserer Kammer anzumelden. Die Anmeldepflicht besteht unbeschadet der gleichzeitigen Zugehörigkeit zu der Ärztekammer eines anderen Landes oder einer anderen Bezirksärztekammer.
Dem Meldebogen sind beglaubigte Fotokopien der Approbations- und Promotionsurkunde und der Urkunde über die Anerkennung von Gebiets-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnungen beizufügen, sofern sich diese noch nicht in seiner bei einer anderen Ärztekammer geführten Meldeakte befinden.
Während der Kammermitgliedschaft eintretende berufliche Veränderungen, Änderungen des Personen- und Familienstandes sowie Anschrift einer neuen Praxis oder Arbeitsstelle und einer neuen Wohnung sowie des Datums der Beendigung der Tätigkeit sind unserer Kammer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Hier finden Sie das Änderungs-/Meldeformular .
Die Informationspflichten für Mitglieder bei der Erhebung von Daten nach der Art. 13 EU-Datenschutzgrundverordnung finden Sie hier: Informationspflicht DSGVO
Änderungen können Sie auch über den Mitgliederbereich vornehmen.
Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
Angestellte Ärztinnen und Ärzte haben die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch VI - SGB VI). Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung wirkt vom Beginn des Beschäftigungsverhältnisses an, wenn der Befreiungsantrag innerhalb von 3 Monaten seit Beginn des Beschäftigungsverhältnisses bei der Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Trier eingeht, ansonsten vom Eingang des Antrages bei der Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Trier an.
WICHTIG
Befreiungsantrag DRV: Seit dem 01.01.2023 müssen Anträge auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht in elektronischer Form gestellt werden (sogenannter eBefreiungsantrag)! Bitte setzen Sie sich hierzu telefonisch mit der Versorgungseinrichtung in Verbindung: Tel. 0651-170 886 0 Den Befreiungsantrag finden Sie unter: www.e-befreiungsantrag.de/ebefreiung/
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Versäumnisse, die zu einer Verzögerung der Antragstellung führen, keine rückwirkende Befreiung rechtfertigen.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil vom 31.10.2012 entschieden, dass entgegen der bisherigen Verwaltungspraxis der Deutschen Rentenversicherung Bund einer einmal ausgesprochenen Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rechtswirkung nur solange zugesprochen werden kann, wie der Betreffende seine Tätigkeit, für die die Befreiung einmal ausgesprochen worden ist, noch ausübt.
Dies bedeutet, dass zukünftig alle Mitglieder, die ihren Arbeitgeber oder ihre berufsbezogene Tätigkeit wechseln, zwingend einen neuen Befreiungsantrag stellen müssen.
Die Antragsfrist für eine Befreiung beträgt drei Monate ab Aufnahme der neuen Tätigkeit. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann eine Befreiung erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung erfolgen, unabhängig davon, ob zuvor bereits die materiellen Befreiungsvoraussetzungen vorgelegen haben.
Wir raten Ihnen deshalb, bei jedem Wechsel der Tätigkeit unverzüglich einen neuen Befreiungsantrag zu stellen. Geht der Antrag nicht fristgerecht innerhalb von drei Monaten nach Antritt der neuen Beschäftigung bei dem Versorgungswerk ein, tritt eine Doppelversicherung ein, die zu einer doppelten Beitragspflicht zur Versorgungseinrichtung und zusätzlich zur Deutschen Rentenversicherung Bund führt.
Nähere Informationen zur Mitgliedschaft in der Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Trier können Sie bei dieser erfragen:
Die Versorgungseinrichtung ist eine Sondereinrichtung der Bezirksärztekammer Trier und in unserem Bereich zuständig für die berufsständische Altersversorgung.
Schönborntr. 10, 54295 Trier
Telefon: 0651 - 170 886 0 / Telefax: 0651 - 170 886 66