Ausschüsse
Die Ausschüsse der Kammer
Bei der Bezirksärztekammer werden als ständige Ausschüsse gebildet:
a) der Weiterbildungsausschuss,
b) der Prüfungsausschuss,
c) der Beitragsausschuss,
d) der Finanzprüfungsausschuss,
e) der Ausschuss für ärztliche Fortbildung,
f) der Akkreditierungsausschuss,
g) der Ausschuss für die Arzthelferinnen und medizinischen Fachangestellten,
h) der Haushaltsausschuss.
Weitere Ausschüsse können nach Bedarf gebildet werden.
Der Weiterbildungsausschuss besteht aus dem Weiterbildungsbeauftragten und weiteren Mitgliedern. Ihm obliegt die Beratung des Vorstandes in allen Weiterbildungsangelegenheiten, die nicht den Prüfungsausschüssen vorbehalten sind, sowie dem Vorsitz in den Prüfungsausschüssen.
Zusammensetzung und Aufgaben des Prüfungsausschusses ergeben sich aus § 13 ff. der Weiterbildungsordnung für die Ärzte in Rheinland-Pfalz; die Ausschüsse werden auch im Rahmen des § 18 der Weiterbildungsordnung tätig.
Der Beitragsausschuss besteht aus einem Mitglied des Vorstandes und je einem Vertreter der selbständigen und unselbständigen Ärzte. Ihm obliegt die Beschlussfassung über Anträge auf Stundung, Herabsetzung oder Erlass der Beitragsschuld (§ 6 Beitragsordnung der Bezirksärztekammer Trier).
Der Finanzprüfungsausschuss besteht aus mindestens vier Mitgliedern. Die in der Vertreterversammlung anwesenden Wahlvorschläge sind angemessen zu berücksichtigen. Diese dürfen dem Vorstand der Bezirksärztekammer Trier und dem Vorstand der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz nicht angehören. Dem Ausschuss obliegt die Prüfung der Jahresrechnung unter Hinzuziehung eines Wirtschaftsprüfers.
Der Ausschuss für ärztliche Fortbildung besteht aus vier Mitgliedern, von denen mindestens ein Arzt als Facharzt tätig sein soll. Dem Ausschuss obliegt die Vorbereitung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für die Mitglieder der Bezirksärztekammer.
Der Akkreditierungsausschuss besteht aus dem Fortbildungsbeauftragten der Bezirksärztekammer Trier und den Fortbildungsbeauftragten der Kreisärzteschaften in den Kreisen Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Daun, Trier-Saarburg und der Stadt Trier. Zusätzlich wird je ein Mitglied vom Vorstand der Bezirksärztekammer Trier benannt. Dem Ausschuss obliegt die Akkreditierung und Zertifizierung von regionalen Fortbildungsveranstaltungen nach Maßgabe der Fortbildungsrichtlinien der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz.
Der Ausschuss für Arzthelferinnen und medizinische Fachangestellte besteht aus dem Vorsitzenden der Bezirksärztekammer Trier, einem ausbildenden und einem als nebenberuflicher Fachkundelehrer tätigen Arzt. Der Ausschuss kann sich bei Bedarf Sachverständiger aus dem schulischen Bereich bedienen. Dem Ausschuss obliegt die Planung und Überwachung der Ausbildung und Fortbildung der Arzthelferinnen und medizinischen Fachangestellten.
Der Haushaltsausschuss ist an der Aufstellung des Haushaltsplanes zu beteiligen. Die Mitglieder des Haushaltsausschusses werden von den in der Vertreterversammlung vertretenen Listen benannt. Hiernach bestimmt sich auch die Anzahl der Mitglieder.