Antrag
Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis
Neuantrag:
§ 5 der Weiterbildungsordnung Rheinland-Pfalz regelt, dass die Weiterbildung unter verantwortlicher Leitung der von der Landesärztekammer befugten Ärzte in einer zugelassenen Weiterbildungsstätte durchgeführt wird.
Für die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis müssen persönliche und inhaltliche/strukturelle Voraussetzungen erfüllt sein:
Persönliche Voraussetzungen:
- mind. 2 Jahre im Besitz der Bezeichnung, für die eine Befugnis beantragt wird
- mind. 2 Jahre in leitender Funktion (mind. OA) oder niedergelassen
(Ausnahme: Erstantrag bei Neuantritt einer Chefarztstelle)
Inhaltliche/strukturelle Voraussetzungen:
In den Antragsformularen werden u.a. Daten zur Weiterbildungsstätte sowie Untersuchungs-/Behandlungszahlen mit Statistiken gefordert, die Aufschluss zum möglichen Umfang der Befugnis geben.
Weitere Informationen können Sie dem von der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz erstellten Informationsblatt entnehmen.
Antragsformulare können Sie telefonisch oder per e-mail bei uns anfordern; hier reichen Sie auch die Unterlagen ein. Die Befugnisse werden nach formaler und (bei mehr als einjährigen Befugnissen) inhaltlicher Begutachtung durch Fachreferenten an die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz gesandt. Den Bescheid erhalten Sie von dort.
Folgeantrag nach Ablauf der 7-jährigen Gültigkeit:
Weiterbildungsbefugnisse sind generell auf 7 Jahre Gültigkeit beschränkt. Sie erlöschen automatisch mit der im Bescheid genannten Frist.
Ein Folgeantrag erfolgt in vereinfachter Form mit reduzierten Unterlagen. Bitte fordern Sie auch hierzu die Formulare per e-mail an.
Als besonderen Service werden wir Ihnen ein Erinnerungsschreiben ca. 3 Monate vor Ablauf der Frist mit den benötigen Formularen zukommen lassen.