Antrag

Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis

Neuantrag:

§ 5 der Weiterbildungsordnung Rheinland-Pfalz regelt, dass die Weiterbildung unter verantwortlicher Leitung der von der Landesärztekammer befugten Ärzte in einer zugelassenen Weiterbildungsstätte durchgeführt wird.

Für die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis müssen persönliche und inhaltliche/strukturelle Voraussetzungen erfüllt sein:

Persönliche Voraussetzungen:

  • mind. 2 Jahre im Besitz der Bezeichnung, für die eine Befugnis beantragt wird
  • mind. 2 Jahre in leitender Funktion (mind. OA) oder niedergelassen

            (Ausnahme: Erstantrag bei Neuantritt einer Chefarztstelle)

 

Inhaltliche/strukturelle Voraussetzungen:

In den Antragsformularen werden u.a. Daten zur Weiterbildungsstätte sowie Untersuchungs-/ Behandlungszahlen mit Statistiken gefordert, die Aufschluss zum möglichen Umfang der Befugnis geben.

Die Antragstellung erfolgt über das Onlineportal in Ihrem Mitgliederzugang, Stichwort „Weiterbildungsbefugnis“. 
Die Befugnisse werden nach formaler und (bei mehrjährigen Befugnissen) inhaltlicher Begutachtung durch Fachreferenten an die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz gesandt. Den Bescheid erhalten Sie von dort.

Anträge, die vor dem 01.05.2025 noch in Papierform gestellt wurden und derzeit noch unvollständig sind, können nur noch bis zum 30. Juni 2025 ergänzt werden. Sollte bis zu diesem Termin ein Antrag nicht vollständig eingereicht worden sein, ist eine erneute Antragstellung über das Online-Portal erforderlich.

 

Folgeantrag nach Ablauf der 7-jährigen Gültigkeit:

Weiterbildungsbefugnisse sind generell auf 7 Jahre Gültigkeit beschränkt. Sie erlöschen automatisch mit der im Bescheid genannten Frist.

Ein Folgeantrag erfolgt in vereinfachter Form mit reduzierten Unterlagen. Bitte fordern Sie auch hierzu die Formulare per e-mail an.
Als besonderen Service werden wir Ihnen ein Erinnerungsschreiben ca. 3 Monate vor Ablauf der Frist mit den benötigen Formularen zukommen lassen.