Sitzung der Vertreterversammlung

Am 19. November 20225 tagte die Vertreterversammlung in der Geschäftsstelle der Bezirksärztekammer Trier. Auf der Tagesordnung standen die Abnahme der Jahresrechnung 2024, der Haushaltsplan 2026 und eine Änderung der Beitragsordnung. 

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2024 waren von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arcotas GmbH durch Herrn Reiniger geprüft worden. Die ordnungsgemäße Buchführung wurde festgestellt und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Nach dem Vortrag von Herrn Reiniger, einem Bericht über die Sitzung des Finanzprüfungsausschusses durch Herrn Viazis und einer ausführlichen Erläuterung zur Rücklagenbildung durch Herrn Hauschild wurde der Jahresabschluss von den Delegierten beschlossen und dem Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 erteilt. 

Der Haushaltsplan für das Jahr 2026, mit dem sich zuvor der Haushaltsausschuss beschäftigt hatte, wurde von den Delegierten einstimmig mit einem Volumen von 1.097.000 € beschlossen. 

Bei dem Haushaltsplan ist eine Änderung der Beitragsordnung berücksichtigt. Der Hebesatz wird ab dem Jahr 2026 von 0,26 % auf 0,24 % gesenkt. Damit reduziert sich der Höchstbeitrag auf 2.400 €. 

Der Mindestbeitrag, den auch freiwillige Mitglieder zu zahlen haben, steigt im kommenden Jahr um sechs Euro auf 60 €/Jahr. Dies ist mathematisch damit zu begründen, dass bei Einkünften aus ärztlicher Tätigkeit bis zu 25.000 € der Mindestbeitrag zu zahlen ist, 25.000 € multipliziert mit dem Hebesatz von 0,24 % ergeben 60 €. 

Die Änderung der Beitragsordnung wurde einstimmig von der Vertreterversammlung beschlossen. 

Zur Information: Auch zusammen mit dem Hebesatz der Landesärztekammer liegt der gesamte Hebesatz von 0,45 % unterhalb der in nahegelegenen Landesärztekammern erhobenen Beiträgen. 

Der Beitrag für die Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten (MFA) wird von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie ermächtigten Chefärztinnen und Chefärzten erhoben. Da eine neue Software zur Verwaltung der MFA-Verträge angeschafft wurde, muss der Beitrag von 80 € auf 90 € angehoben werden. Hinweisen möchten wir darauf, dass der Beitrag seit dem Jahr 2019 unverändert bei 80 € lag. Eine früher bestehende Rücklage wurde bereits vor zwei Jahren aufgelöst. 

Die Änderung dieser Satzung wurde ebenfalls einstimmig von den Delegierten beschlossen. 

Übrigens: Institutionen, wie MVZ, Krankenhausabteilungen, Gesundheitsämter zahlen nach dieser Änderung eine Gebühr in Höhe des sechsfachen Betrags, also 540 € für die Eintragung eines Ausbildungsvertrags ab dem 01.01.2026. 

Die beschlossenen Satzungsänderungen werden der Rechtsaufsicht zugeleitet und nach Genehmigung im Ärzteblatt RLP veröffentlicht.