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Wahlbekanntmachung

Wahlbekanntmachung für die Wahl zur Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Trier

Gem. § 7 Wahlordnung der Bezirksärztekammer Trier wird Folgendes bekannt gemacht:

  1. Der Wahltag wurde vom Wahlleiter im Einvernehmen mit dem Vorstand der Bezirksärztekammer auf Montag, 4. Juli 2016, festgesetzt.

  2. Das Wählerverzeichnis kann vom 06.05.2016 bis 13.05.2016 bei der Bezirksärztekammer Trier, Balduinstr. 10-14, 54290 Trier, zu deren Geschäftszeiten (Mo. – Do. 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Fr. 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr) eingesehen werden.

    Beanstandungen der Richtigkeit oder Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses sind schriftlich innerhalb der Auslegungsfrist beim Wahlleiter der Bezirksärztekammer Trier, Balduinstr. 10-14, 54290 Trier, zu erheben.

  3. Nach der Hauptsatzung der Bezirksärztekammer Trier sind 30 Delegierte für die Vertreterversammlung zu wählen.

  4. Es wird zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert:

    Die Wahlvorschläge sind schriftlich bis zum 22.05.2016, 18.00 Uhr, bei dem Wahlleiter, Bezirksärztekammer Trier, Balduinstr. 10-14, 54290 Trier, einzureichen.

    Das Ärztehaus Trier ist zur Abgabe am 22.05.2016 von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

    Bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen sollen Frauen und Männer in gleicher Zahl berücksichtigt werden.

    Die Vorgeschlagenen sind unter Angabe der Reihenfolge, der Vor- und Zunamen und der Dienst- oder Privatanschrift sowie, soweit vorhanden, deren E-Mail-Adresse zu bezeichnen.

    Den Wahlvorschlägen müssen Erklärungen der Vorgeschlagenen darüber beigefügt sein, dass sie mit der Aufnahme in den Wahlvorschlag einverstanden sind. Die Einverständniserklärung kann nur für einen Wahlvorschlag abgegeben werden.

    Jeder Wahlvorschlag muss von zehn Wahlberechtigten persönlich und hand-schriftlich unterschrieben sein. Die Unterzeichnung des Wahlvorschlages durch einen auf ihm Vorgeschlagenen ist unzulässig.

    Der Name des an erster Stelle genannten Vorgeschlagenen ist das Kennwort des Wahlvorschlages. Dieses Kennwort kann durch bis zu vier Kennworte ergänzt bzw. ersetzt werden.

    Die Wahlvorschläge werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs gelistet. Gehen Wahlvorschläge zeitgleich oder vor dieser Bekanntmachung des Wahltages ein, wird die Reihenfolge durch den Wahlausschuss per Los festgelegt.

    Die Verbindung von Wahlvorschlägen (Listenverbindung) ist unzulässig.

Trier, 03.02.2016

gez.  Dr.med. Harald Michels
- Wahlleiter -

Ihr Ansprechpartner



Herr Paul Hauschild
Tel.: 0651-99475910
E-Mail



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