/ Home / MFA / Tarifvertrag 

 




MFA Tarifvertrag

Tarifverträge

An die Tarifverträge gebunden sind Arztpraxen nur, wenn Arzt und Arzthelferin/MFA Mitglied in den Tarifvertragsparteien sind, oder wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich oder stillschweigend auf den neuen Gehaltstarifvertrag Bezug genommen wird.

Die Bindung an den Tarifvertrag kann laut Rechtsprechung bereits dann bestehen, wenn die Entgeltregelung im Arbeitsvertrag exakt so geregelt ist, wie es im Tarifvertrag steht.

Copyright | 2024 Bezirksärztekammer Trier. Letzte Aktualisierung: 15.05.2018
Impressum | Sitemap