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Informationen zur MFA Zwischenprüfung
Nachstehend finden Sie folgende Informationen:



Die Zwischenprüfung findet einmal jährlich im Zeitraum Februar bis März statt.

Sie dient der Ermittlung des Leistungsstandes der/des Auszubildenden und prüft die in den ersten 18 Monaten der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten ab. An ihr nimmt in der Regel der Auszubildende teil, wenn er sich in der Fachstufe I der Berufsbildenden Schule befindet.

Nähere Angaben bezüglich Dauer, Prüfungsbereiche und Inhalte entnehmen Sie bitte der aktuellen Zwischenprüfungsordnung für MFA.

Eine Einladung zu der Zwischenprüfung erhalten Sie unaufgefordert von uns!


Wichtig:
Laut Prüfungsordnung ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung!

Ihr Ansprechpartner



Frau Monika Reichert
Tel.: 0651-99475916
E-Mail



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