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1. Trierer Medizinrechtssymposium
Das erstmals von Bezirksärztekammer Trier und Kassenärztlicher Vereinigung RLP durchgeführte Medizinrechtssymposium wurde von ca. 80 Teilnehmern besucht. Sehr zufrieden zeigten sich auch Frau Dr. Sigrid Ultes-Kaiser und Herr Dr. Günther Matheis mit der Resonanz, die diese Veranstaltung gefunden hatte. Der Minister für Justiz und für Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz, Herr Prof. Dr. Gerhard Robbers, bedankte sich ausdrücklich bei den Veranstaltern, dass erstmals eine medizinrechtliche Veranstaltung in Rheinland-Pfalz stattfand. (Foto: Engelmohr: LÄK RLP)

Er begrüßte dies auch deshalb, da er einen engen Bezug zu Medizinern durch seine Großeltern und Eltern hatte, die jeweils Ärzte waren, wie auch seine Geschwister und seine Kinder. Bei allem Verständnis für die verfassungsrechtlichen Anforderungen, die eine entsprechende Aufklärung der Patientinnen und Patienten fordert, konnte er sowohl als Angehöriger aber auch als Patient die Schwierigkeiten nachvollziehen, die etwa beim Ausfüllen eines OP-Aufklärungsbogens bestehen.

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Herr Dr. Alexander Walter, Richter am Oberlandesgericht Koblenz, referierte zu aktuellen arzthaftungsrechtlichen Problemen in Praxis und Krankenhaus. Er hob hervor, dass die Aufklärung in Praxen, insbesondere aber in Kliniken, durchaus zutreffend erfolgte; problematisch erwiesen sich aus seiner Erfahrung jedoch die Aufklärungen über Behandlungsalternativen. So müsse der Chefarzt bei der Stellung der Indikation zumindest dokumentieren, dass er auch alternative Behandlungsmöglichkeiten angesprochen habe, denn erfahrungsgemäß würde die Aufklärung der Patienten von einem nachgeordneten Arzt durchgeführt, der dann nur die von dem jeweiligen Chef gewählte Behandlungsindikation erläutern würde. Vortrag zum Download

Der Generalstaatsanwalt, Dr. Jürgen Brauer, Koblenz, stellte in seinem Vortrag die Straftatbestände vor, die im Rahmen der Berufsausübung auftreten könnten. Hervorzuheben war in diesem Zusammenhang auch der Missbrauch von Titeln, insbesondere, wenn diese als sogen. Berufsdoktorate verliehen wurden, denn dann seien sie nicht als „Dr.med.“, sondern in der jeweiligen Form der Verleihung zu führen. Vortrag zum Download

In Vertretung von Herrn Dr. Orlowski stellte Herr MinisterialratWilhelm Walzik, Bundesgesundheitsministerium Berlin, die Reform der Krankenhausfinanzierung und insbesondere das Krankenhausstrukturgesetz vor. Er erläuterte auch die bestehenden langen Verhandlungen zwischen Bund und den Ländern, die aber letztlich dazu geführt hätten, dass die Reform einstimmig auch durch den Bundesrat beschlossen worden sei. Es bleibe nun abzuwarten, inwieweit sich auch die Länder an den Investitionskosten beteiligten, so dass diese auch zur Ausschüttung gelangen könnten. Vortrag zum Download

Im zweiten Teil der Veranstaltung wurden die Probleme der beschränkten Berufserlaubnis und Gleichwertigkeitsprüfung aus Sicht des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung durch Herrn Ass.jur. Markus Hartel dargestellt. Die praktische Prüfung wurde von Herrn Dr.med. Jürgen Hoffart, Hauptgeschäftsführer der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, erläutert. Aus Sicht von Dr. Hoffart könne man nach über 17jähriger Erfahrung feststellen, dass die Prüfung ein effektives Verfahren zur Überprüfung des Ausbildungs- und Wissenstandes der Kandidaten darstellten und einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung des Patientenschutzes leisteten. Höchst kritisch sehe die Ärztekammer – so Hoffart – die zunehmende Tendenz der Antragsteller, diese Prüfung zu vermeiden oder sie juristisch auszuhebeln.
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Im dritten Teil des Medizinrechtssymposiums referierte Herr Ministerialrat Helmut Eiermann, Leiter des Referats „Technisch-organisatorischer Datenschutz“ beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz über die Gefahren für Praxen, die sich im Netz bewegten. Er stellte auch die aktuelle Problematik von Fitness-Trackern und Virenangriffe auf Krankenhäuser dar. Auch wurde auf die datenschutzrechtliche Problematik hingewiesen bei Praxen, die nichtgesicherte Zugangsmöglichkeiten zu Laborergebnissen nutzten sowie die Problematik bei der Praxismarketingmaßnahme durch Darstellung der Praxis in sozialen Medien (Facebook etc.). Vortrag zum Download

Im abschließenden Teil der Veranstaltung stelle Frau RAin Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale e.V., Bad Homburg, die wettbewerbsrechtlichen Probleme bei Sonderangeboten, Geschenken und Zugaben dar, die Ärztinnen und Ärzte, aber auch Krankenhäuser für die Durchführung von medizinischen Behandlungen den Patienten anbieten.
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Ihre Ansprechpartner



Herr Paul Hauschild
Tel.: 0651-99475910
E-Mail


Dr.med. Günther Matheis
Tel.: 0651-994759-10
E-Mail



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