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Anrechnung von Weiterbildung im Ausland

Umschreibung einer Facharzt-Anerkennung aus einem EU-Land:

Wenn Sie in einem anderen EU-Land eine Facharztanerkennung erworben haben, können Sie als Mitglied der Bezirksärztekammer prüfen lassen, ob diese in die deutsche Facharztbezeichnung umgeschrieben werden kann.

Hierzu reichen Sie bitte ein mit folgenden Unterlagen als beglaubigte Fotokopien ein:

  • Formloses Antragsschreiben
  • Urkunde der Facharztanerkennung mit deutscher Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer
  • EU-Konformitätsbescheinigung, erteilt von der in diesem Land zuständigen Behörde mit Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer


Für die Bearbeitung des Antrages wird eine Gebühr von 150,00 Euro erhoben.

Anrechnung von Weiterbildungszeiten aus den EU- und Nicht-EU-Ländern (Drittstaat):


Die Antragstellung ist erst nach Begründung der Mitgliedschaft bei der Bezirksärztekammer Trier möglich.

Weiterbildungszeiten, die in einem Drittstaat abgeleistet worden sind, werden nur überprüft, wenn die Approbationsbehörde die Gleichwertigkeit der ärztlichen Grundausbildung ohne das Ablegen einer Kenntnisprüfung bescheinigt hat (Erteilung einer Approbation ohne vorherige Berufserlaubnis).

Wie bei allen Berufszugangsprüfungen gilt diese Kenntnisprüfung nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Absolvierung. Der gleichwertige Ausbildungsstand des Berufes Arzt in Deutschland ist somit erst nach Bestehen der Kenntnisprüfung und der Erteilung der Approbation gegeben.


Bitte reichen Sie uns hierzu dieses Antragsformular mit allen auf Seite 2 genannten Unterlagen ein. Sollten bestimmte Nachweise nicht vorgelegt werden können, ist hierzu eine Begründung im Antrag anzugeben.

Hinweise zur Antragstellung finden Sie auf Seite 1, Anträge werden erst nach Erteilung der deutschen Approbation entgegen genommen.

Der jeweils zuständige Fachausschuss wird die Unterlagen begutachten; Sie erhalten einen für den Bereich der Bezirksärztekammer Trier verbindlichen Bescheid zur Anrechnung der Zeiten. Insgesamt ist mit einer mehrwöchigen Bearbeitungsdauer zu rechnen.

Für die Bearbeitung des Antrages wird eine Gebühr von 150,00 Euro erhoben.

Ihre Ansprechpartner


Frau Bianca Altmeier
Tel.: 0651-99475915
E-Mail


Frau Birgit Heinz
Tel.: 0651 - 994759-12
E-Mail


Dr. med. Ernst Kühnen
Tel.: s.o. Weiterbildungsbeauftragter
E-Mail



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