§ 5 der Weiterbildungsordnung Rheinland-Pfalz regelt, dass die Weiterbildung unter verantwortlicher Leitung der von der Landesärztekammer befugten Ärzte in einer zugelassenen Weiterbildungsstätte durchgeführt wird.
Die Listen der Weiterbildungsbefugnisse sind von A – Z für alle Bezeichnungen abrufbar und werden zeitnah aktualisiert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Informationen zu laufenden Antragsverfahren nur an die Antragsteller selbst erteilen. Sprechen Sie ggfls. direkt Ihren Weiterbilder bzw. die Klinikleitung an, wenn Sie Fragen zu einer bestimmten Befugnis haben.