Antragstellung:
Für Ihre Antragstellung verwenden Sie bitte das zum Download bereit stehende Formular (rechts in der Downloadbox) Antrag auf Anerkennung für alle Bezeichnungen und beachten Sie die auf Seite 2 aufgelisteten Unterlagen, die diesem in 4-facher Ausfertigung beizufügen sind.
Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise:
Gerne können Sie Ihren Antrag persönlich bei uns einreichen; bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Zeitgleich mit der Versendung der Antragsunterlagen an die Fachreferenten zur inhaltlichen Vorprüfung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit Anforderung der bei Antragstellung fällig werdenden Gebühr in Höhe von 200,00 Euro.
Prüfung:
Es finden keine festgelegten „Prüfungswochen“ im Jahr statt, Termine werden bei uns individuell vergeben. Ca. zwei Monate nach vollständiger Antragstellung kann mit einem Prüfungstermin gerechnet werden; Verzögerungen sind in den Ferienzeiten möglich.
Die schriftliche Einladung erhalten Sie mindestens zwei Wochen vor dem Termin; diese finden in den Sitzungsräumlichkeiten unserer Bezirksärztekammer statt.
Bitte teilen Sie umgehend per Fax oder e-mail mit, ob Sie den Termin wahrnehmen.
Als Prüfer werden die Mitglieder der zu Beginn einer Legislaturperiode gewählten Prüfungsausschüsse, ggfls. externe Fachreferenten, tätig. Diese werden Ihnen vor der Prüfung nicht namentlich benannt.