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Informationen zur betrieblichen Altersversorgung
Die Tarifvertragsparteien haben in einem Tarifvertrag zur Betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung die Möglichkeit zum Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersversorgung zur Zukunftssicherung von Medizinischen Fachangestellten/ Arzthelferinnen geschaffen.

An die Tarifverträge gebunden sind Arztpraxen nur, wenn Arzt und Arzthelferin/MFA Mitglied in den Tarifvertragsparteien sind, oder wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich oder stillschweigend auf den neuen Gehaltstarifvertrag Bezug genommen wird.

Die Bindung an den Tarifvertrag kann laut Rechtsprechung bereits dann bestehen, wenn die Entgeltregelung im Arbeitsvertrag exakt so geregelt ist, wie es im Tarifvertrag steht.

Ihr Ansprechpartner



Frau Monika Reichert
Tel.: 0651-99475916
E-Mail






Copyright | 2024 Bezirksärztekammer Trier. Letzte Aktualisierung: 15.05.2018
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