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„DER ARZT IM GEFLECHT DES RECHTS“ - 3. TRIERER MEDIZINRECHTSSYMPOSIUM

Die Bezirksärztekammer Trier und die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland - Pfalz hatten sich gemeinsam mit der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz dazu entschlossen, ein 3. Trierer Medizinrechtssymposium zu organisieren. Die Veranstaltung fand am 13. November 2019 ab 14:00 Uhr im Ärztehaus in Trier statt.



M. Lowey, A. Wermter, Prof. Dr. Dr. Ufer, Dr. N. Moreno, JR Dr. A. Ammer,
D. Wünsch, Dr. W. Gradel, Dr. G. Matheis, Prof. Dr. Spaetgens (vlnr).

Die Veranstaltung, die wiederum den Titel „Der Arzt im Geflecht des Rechts – ein Trierer Medizinrechtssymposium“ trug, befasste sich erneut mit hoch aktuellen Themen des Gesundheitswesens. Mehr als 60 Ärztinnen und Ärzte sowie Juristen nahmen an dem Symposium teil.

In einem Grußwort ging Frau Dagmar Wünsch, Vizepräsidentin des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, Koblenz, auf die verfassungsrechtliche Bedeutung der Menschenwürde und dem Persönlichkeitsrecht ein, die im Gesundheitswesen ein hohes Gut darstellten. Die Rechtsprechung habe seit den Entscheidungen zu den §§ 218 Strafgesetzbuch im Jahre 1975 bis heute das Recht auf Selbstbestimmung immer weiter gestärkt.

Herr Rechtsanwalt Andreas Wermter, Mainz, referierte über das neue MDK Gesetz. Der Arzt und Rechtsanwalt, Prof. Dr. Dr. Thomas Ufer, Hamburg, stellte eine Konzeption für Compliance am Krankenhaus vor. Von der Kassenärztlichen Vereinigung RLP, Mainz, referierten der Leiter der Rechtsabteilung, Hr. Mario Lowey, über „Regressfallen im Vertragsarztrecht“ und Frau Dr. Nadja Moreno, Leiterin der Abteilung Sicherstellung, über „Nachfolgeregelung und Praxisübergabe“.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Spaetgens, Trier, stellte die Genossenschaft als möglicher Träger eines MVZ vor. Über die strafrechtlichen Konsequenzen bei Nichtbeachtung einer Patientenverfügung sprachen aus strafrechtlicher Sicht Herr Generalstaatsanwalt Dr. Jürgen Brauer, Koblenz, und Herr Justizrat Dr. Andreas Ammer, Trier.

Die Vorträge finden Sie unter den nachfolgenden Links:

Krankenhausrelevante Gesetzgebung (1. Vortrag)

Compliance im Krankenhaus (2. Vortrag)

Regressfallen im Vertragsarztrecht (3. Vortrag)

Nachfolgeregelung und Praxisübergabe (4. Vortrag)

Genossenschaft in der vertragsärztlichen Versorgung (5. Vortrag)

Strafrechtliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung einer Patientenverfügung:
Aus strafrechtlicher Sicht  ( 6. Vortrag) und aus Arztsicht (7. Vortrag)

Flyer zum Download

Ihre Ansprechpartner



Herr Paul Hauschild
Tel.: 0651-99475910
E-Mail


Dr.med. Günther Matheis
Tel.: 0651-994759-10
E-Mail



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